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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 12. März 2019 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in Gladbeck.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befanden sich auch zwei albanische Staatsangehörige im Alter von 32 und 43 Jahren, die als Helfer auf der Baustelle beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Beide verfügten über keinen gültigen Aufenthaltstitel.
Die Zöllner nahmen daraufhin beide Männer vorläufig fest. Einer der Männer hatte bereits 2018 einen Asylantrag gestellt und war nach dessen Ablehnung untergetaucht. Er war bereits durch die zuständige Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben.
Es wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen beide Arbeitnehmer eingeleitet. Sie wurden noch im Anschluss an die Maßnahme mithilfe eines Dolmetschers vernommen.
Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
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Quelle : Zoll.de
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