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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 4. Dezember 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die in einem Massagesalon in Bochum-Wattenscheid arbeitenden Personen.
Eine 46-jährige und eine 49-jährige Chinesin wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Sie besaßen keine für Deutschland gültige Arbeitsgenehmigung. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland.
Die beiden Frauen konnten sich mit einem finnischen sowie einem spanischen Aufenthaltstitel legitimieren. Die vorgelegten Aufenthaltstitel erlaubten es den Frauen nicht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Die Aufenthaltstitel gestatteten den Passinhaberinnen lediglich den Aufenthalt im Bundesgebiet zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Für den Aufenthalt in Verbindung mit der Beschäftigungsaufnahme im Bundesgebiet benötigen chinesische Staatsbürger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
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