Zoll online – Stellenangebote – Mitarbeiter/-innen Warenabfertigung

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Ort
Frankfurt am Main
Frist
25.12.2017

Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main sind am Dienstort Frankfurt am Main – Flughafen mehrere Stellen

einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters (Entgeltgruppe 5 TVöD)

zu besetzen.

Aufgabengebiet

  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Zollamts in der Warenabfertigung; insbesondere Erteilung von Ausfuhrnachweisen und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuererstattungszecke im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Zwingende Einstellungsvoraussetzungen

  • Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und gute Umgangsformen
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Schichtdiensttauglichkeit
  • Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
  • Durchsetzungs- und Konfliktlösungsfähigkeit

Sonstige Anforderungen (auswahlrelevante Kriterien)

  • Englisch- beziehungsweise andere Fremdsprachenkenntnisse wünschenswert
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Sozialkompetenz
  • abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich wünschenswert
  • PC-Grundkenntnisse wünschenswert
HinweisVor der Einstellung ist ein Führungszeugnis vorzulegen und die gesundheitliche Eignung nachzuweisen.

Unser Angebot

Wir bieten eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in der Entgeltgruppe 5 TVöD. Die Entgeltzahlung richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen für den öffentlichen Dienst.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung

Ihre Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien der relevanten Prüfungs- und (soweit vorhanden) Beschäftigungszeugnisse senden Sie bitte bis zum 25. Dezember 2017 an:

Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main
Hahnstraße 68 – 70
60528 Frankfurt am Main

 

Die datenschutzrechtliche Vernichtung der Bewerbungsunterlagen wird nach Abschluss des Verfahrens gewährleistet.

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Quelle : Zoll.de

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