ZOLL : Sozialbetrug bei Taxiunternehmer und Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma festgestellt

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Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Sozialbetrug bei Taxiunternehmer und Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma festgestellt

Ende Juni und Anfang Juli 2016 hat das Amtsgericht Freiburg zwei Unternehmer wegen Schwarzarbeit zu Geldstrafen verurteilt. In beiden Fällen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach – Dienstsitz Freiburg – ermittelt.

Schon im Frühjahr 2014 hatten die Zöllner ein Taxiunternehmen aus dem Raum Freiburg kontrolliert. Angaben des damals befragten Fahrers führten bei den Beamten zu ersten Verdächtigungen. Dass sie den richtigen Riecher hatten, ergab sich schließlich aus den Buchhaltungsunterlagen, die während einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Firmenräume beschlagnahmt wurden.

Von Januar 2012 bis April 2014 waren mindesten sechs Arbeitnehmer schwarz entlohnt worden. Den Sozialversicherungsträgern war dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 57.000 Euro entstanden. Das Gericht verhängte nun eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sind daneben selbstverständlich auch zurückzuzahlen.

Im zweiten Fall hatten die ermittelnden Zollbeamten festgestellt, dass der Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma nördlich von Freiburg von Januar 2013 bis Oktober 2015 mehrere Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hatte. Um dies zu vertuschen, hatte er ein beträchtliches Maß an krimineller Energie aufgewandt: Für die Schwarzlohnzahlungen verbuchte der Beschuldigte (Schein-)Rechnungen in entsprechender Höhe eines von ihm angeblich beauftragten Subunternehmens. Dazu hatte er den Briefkopf eines namhaften, bundesweit tätigen Unternehmens gefälscht. Den Beamten war es seltsam vorgekommen, dass ein relativ kleiner Betrieb ein so großes Unternehmen als Subunternehmer beschäftigt haben sollte. Eine umgekehrte Konstellation wäre eher üblich gewesen.

Nachfragen bei dem Unternehmen bestätigte den Verdacht: Der angebliche Auftraggeber war dort nie in Erscheinung getreten. Sozialversicherungsabgaben in Höhe von knapp 100.000 Euro hatte der unehrliche Firmeninhaber so hinterzogen, die er nun zurückzahlen muss. Das Gericht verhängte ebenfalls eine Geldstrafe, die in diesem Fall 8.400 Euro betrug.

 

Lörrach, 23. August 2016 , Zoll.de

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