Zollfahndung nimmt Darknet-Drogendealer fest – Internet schützt vor Zugriff nicht!

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Bild :Zoll.de

Zollfahndung nimmt Darknet-Drogendealer fest

Darknet schützt vor Zugriff nicht!

Bereits am 11. August 2016 nahmen Ermittler des Zollfahndungsamts Essen in Solingen einen 26-jährigen deutschen Darknet-Dealer fest.

Ein Päckchen aus Kanada führte die Ermittler auf die Spur des im Darknet tätigen Verkäufers aus Nordrhein-Westfalen. 250 Gramm Marihuana und 20 Gramm Haschisch entdeckten zunächst Zöllner des Paketzentrums am Flughafen in Frankfurt am Main in einem unverdächtig anmutenden Päckchen aus Kanada.

Als die Ermittler mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal bei dem jungen Mann in der Wohnung standen, wunderten sich die zuständigen Essener Ermittler nicht schlecht, als sie dort ein breites Portfolio an Drogen und eine abgeerntete Cannabisplantage fanden.

Rund 2 Kilogramm Marihuana, 770 Gramm Haschisch, 72 Gramm Kokain, Tabak mit Hanföl versetzt, LSD-Trips sowie diverse noch zu untersuchende Pulver und Flüssigkeiten fanden die Fahnder in der recht unordentlichen Wohnung vor. Einen Teil der Drogen sowie 4.500 Euro in dealertypisch kleiner Stückelung fanden die Beamten auf dem Dach des Wintergartens versteckt.

Bei den weiteren Durchsuchungsmaßnahmen stießen die Zöllner auf mehrere Hundert wattierte Umschläge, Adressetiketten und Briefmarken, ferner Feinwaagen und ein Vakuumierungsgerät, um die bestellten Drogen portioniert und unauffällig verpacken zu können. Auch eine Geldzählmaschine gehörte zum Inventar des Drogendealers.

Eine erste Auswertung der sichergestellten Beweismittel führte ins Darknet, wo der Nordrhein-Westfale eine Verkaufsplattform für Drogen aller Art unterhielt. In welchem Umfang der als arbeitssuchend gemeldete 26-Jährige gehandelt hat, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal führt das Zollfahndungsamt Essen, das für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig ist, das weitere Ermittlungsverfahren.

Der 26-Jährige sitzt weiterhin in Untersuchungshaft ein.

Essen, 22. August 2016 , Zoll.de

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