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Zu Unrecht Sozialleistungen erhalten
Weil sie Sozialhilfe bezog, zeitgleich aber aus einer Anstellung Lohneinnahmen hatte, verurteilte das Amtsgericht Freiburg eine 42-jährige Freiburgerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro.
Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach war durch einen elektronischen Datenabgleich aufgefallen, dass für die Frau Sozialabgaben entrichtet und ihr zeitgleich Sozialleistungen vom Jobcenter Freiburg ausbezahlt wurden. Über die Zeit von fünf Monaten bezog die Beschuldigte Leistungen in Höhe von rund 3.700 Euro, die ihr nicht zustanden. Die Aufnahme einer Arbeit hatte sie dem Jobcenter gegenüber verschwiegen.
Die Frau muss neben der Geldstrafe auch die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückbezahlen. Sie war zuvor bereits schon zweimal wegen Betrugs am Jobcenter in den Fokus der Behörden gerückt. Hieraus scheint sie nichts gelernt zu haben.
Der Strafbefehl des Amtsgerichts ist inzwischen rechtskräftig.
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