Ab Mittwoch, 08. Dezember 2021, ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden des Bezirksamts Lichtenberg nur unter Beachtung der sogenannten 3G-Regel möglich. Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden müssen entweder ein gültiges Impfzertifikat vorlegen, die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen oder ein negatives Testergebnis vorlegen, dass nicht länger als 24 Stunden alt ist. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Nach Maßgabe der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stellt das Bezirksamt Lichtenberg Besucherinnen und Besuchern Testangebote zur Verfügung. Am Standort „Alt Friedrichsfelde 60“ vor dem Gesundheitsamt befindet sich eine Corona-Schnellteststelle, bei der Besucherinen und Besucher montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr einen Bürgertest durchführen können. Interessierte können sich vorab unter https://termin.schnelltest15.de registrieren. Sollte ein PCR-Nachtest in Folge eines positiven Schnelltests erforderlich sein, kann dieser ebenfalls in dieser Teststelle erfolgen. Weitere Testangebote werden folgen.
Die Regelungen gelten landesweit für den Zugang zu den Dienstgebäuden und dienen dem Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Pressestelle
Telefon: (030) 90296-3307
E-Mail
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de