Die Berichte sowie Darstellung erwecken deutlich den Eindruck, dass Mitglieder des Berliner Senats mit ihren Dienstwagen kostenfrei in den Urlaub fahren oder gefahren werden. Das sowie die Darstellung, dies wären „Freifahrten“, sind grob falsch.
Die Neuregelung des Berliner Senats, nach der auch private Fahrten im Inland und im europäischen Ausland mit dem Dienstfahrzeug möglich sind, setzt voraus, dass eine höhere Nutzerpauschale erhoben wird, das Fahrzeug selbst gefahren wird und stellt eine Anpassung an die seit langem gelegenen Regelungen anderer Landesregierungen sowie Bundesbehörden dar.
Anspruchsberechtigte von Dienstfahrzeugen können sich dafür entscheiden, eine private Nutzung des Fahrzeugs ohne Fahrerin bzw. Fahrer zu wählen. Hierfür sind jedoch höhere Nutzungsentgelte und eine entsprechende Versteuerung verpflichtend (sog. geldwerter Vorteil).
Des Weiteren stellen wir fest: Die Regierende Bürgermeisterin fährt ihren Dienstwagen nicht selbst und auch nicht im Urlaub, weder im In- noch im Ausland.
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