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Uttenreuth / Hof / Stuttgart, 29. April 2022 – Zeugen gesucht: Medienberichten zufolge ereigneten sich vergangene Woche zwei Beißvorfälle in Bayern. Die erste Attacke erfolgte am vergangenen Samstag in Hof zu. Eine 3-Jährige war mit ihrem Vater in der Oberkotzer Straße stadtauswärts unterwegs, als ihnen beim Überqueren einer Brücke ein freilaufender schwarzer Hund entgegenlief und das Mädchen unvermittelt in Wange, Lippe und Nase biss. Das Kind wurde dabei schwer verletzt und musste im Krankenhaus medizinisch behandelt werden. Der 28-jährige Vater konnte den Hund verscheuchen. Die Polizei ermittelt und nimmt unter 09281-7040 sachdienliche Hinweise zur Tat entgegen. Bei dem Hund handelt es sich laut den Angaben um einen etwa 75 Zentimeter großen Mix mit langem schwarzem Fell. Der zweite Vorfall trug sich am Dienstag dieser Woche in Uttenreuth zu, als sich ein Mädchen auf dem Nachhauseweg von der Schule befand. Das Kind wurde zunächst von einem Hund, welcher von der Halterin nur an einer Schleppleine geführt und losgelassen wurde, zu Boden geworfen. Anschließend biss der Vierbeiner dem Kind in den Unterarm. Die Polizei ermittelt und nimmt unter 09131-760514 sachdienliche Hinweise zur Halterin entgegen. Der Hund hat laut Beschreibung gold-gelbes Fell und ist circa 80 Zentimeter groß. Da das Mädchen aus Angst nach dem Angriff weggerannt ist, sind über die Halterin keine weiteren Details bekannt. Angesichts dieser Vorfälle fordert die Tierrechtsorganisation PETA umgehend die Einführung eines Hundeführerscheins in Bayern.
„Meist liegt das Problem nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine“, so Monic Moll, Fachreferentin bei PETA. „Viele Halterinnen und Halter können das Verhalten, die Signale und die Körpersprache ihres Vierbeiners nicht richtig deuten und einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Jeder Hund, der falsch gehalten oder behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein ‚Mix’ ist.“
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter und Halterinnen bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, sachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern.
Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend [1]. Dort ereigneten sich nach drei Jahren nachweislich weniger Vorfälle [2]. Wer in Berlin seit dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufgenommen hat, ist ebenfalls dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen. Einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2016 zufolge spricht sich mit 65 Prozent eine deutliche Mehrheit der Deutschen für einen Sachkundenachweis für Hundehalter und Halterinnen aus [3]. Einige Städte belohnen verantwortungsbewusste Halter: Wer in München nach dem 1. Mai 2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben.
Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011): http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/pgy/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HundHaltGND2011rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint. (eingesehen am 29.04.2022).
[2] Hannoversche Allgemeine (2016): Sachkunde-Nachweis. Hundeführerschein weiterhin umstritten. Online abrufbar unter: http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Hundefuehrerschein-in-Niedersachsen-auch-nach-drei-Jahren-noch-umstritten. (eingesehen am 29.04.2022).
[3] YouGov (2016): Hundekot: Fast alle Deutschen sehen Halter in der Pflicht. Online abrufbar unter: https://yougov.de/news/2016/08/13/hundekot-fast-alle-deutschen-sehen-halter-der-pfli/. (eingesehen am 29.04.2022).
Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
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