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Eichendorf (Landkreis Dingolfing-Landau) / Stuttgart, 27. April 2023 – Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge entdeckte eine Frau am Sonntagmorgen, dem 23. April, gegen 07:00 Uhr eine völlig verwahrloste Hündin in Eichendorf. Sie befand sich nahe dem Abzweig Greinöd, nicht weit entfernt vom angrenzenden Landkreis Rottal-Inn. Die Zeugin brachte sie ins Reisbacher Tierheim, wo sie Merle genannt wurde. Merle war voller Schmutz und Insekten, von welchen sie ein Tierarzt befreite. Ihr Sehvermögen ist eingeschränkt, die Zähne in einem katastrophalen Zustand. Die Verantwortlichen hoffen nun, dass Merle zu Kräften kommt. Sie ist vermutlich eine alte Hündin und nicht gechipt. Über ihren ehemaligen Halter ist derzeit nichts bekannt. Wenige Stunden, nachdem Merle gefunden wurde, erfuhr das Tierheim von einer weiteren, noch stärker vernachlässigten Hündin. Sie lag fast an derselben Stelle wie Merle am Straßenrand und war zuvor vermutlich angefahren worden. Ihr Gesundheitszustand war so schlecht, dass der Tierarzt ihr nicht mehr helfen konnte und sie einschläferte. Hinweise zu den beiden Hündinnen werden dringend gesucht. Diese können beim Tierheim Quellenhof Passbrunn unter 08734-937261, bei der Polizei oder dem Veterinäramt gemeldet werden. Bei den Hündinnen handelt es sich vermutlich um Parson-Russell oder Foxterrier-Mixe.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Bis Hunde in einem derart erschreckenden Zustand sind, braucht es Monate der Vernachlässigung“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir möchten helfen, den oder die Halter zu finden und zur Verantwortung zu ziehen. Extreme Vernachlässigung ist eine schwere Form der Misshandlung, die im schlimmsten Fall tödlich enden kann und hart bestraft werden muss.“
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierheim
PETA.de/Themen/Ausgesetzte-Tiere
PETA.de/ausgesetzten-Vierbeiner-gefunden-Tipps
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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