Zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen: Baden-Württemberg.de

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Die Landesregierung folgt der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur zweiten COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. Dadurch soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden.

Das Land Baden-Württemberg wird die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzen – dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha mit. Kurz zuvor hatte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben. Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

„Unser Ziel ist und bleibt es, uns aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der formalen Umsetzung der hoffentlich bald vorliegenden offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung. Bis dahin bitte ich alle impfenden Stellen in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab heute eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen“, so Lucha. „Wir sind im Land gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen durchzuführen.“

Schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindern

Die STIKO empfahl heute eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen. Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die zweite Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Empfehlungen mit Begründungen werden zeitnah veröffentlicht

Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste Auffrischimpfung.

Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.

Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 3. Februar 2022

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Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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