[ad_1]
30.06.2020 – 17:53
BDA Bundesvg. d. Dt. Arbeitgeberverbände
Berlin (ots)
„Mit dem Beschluss haben wir einmal mehr bewiesen, wie gut Sozialpartnerschaft in Deutschland funktionieren kann und dass wir gemeinsam den Gesetzesauftrag umfassend und verantwortungsvoll wahrnehmen. Vor dem Hintergrund dieser beispiellosen wirtschaftlichen Rezession, war es das Gebot der Stunde, dass auch die Mindestlohnanhebung der derzeitigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung tragen muss. Deshalb hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und in den weiteren Schritten berücksichtigen wir die nachlaufende Tariflohnentwicklung. Durch die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schaffen wir vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da diese durch die Corona-Krise besonders hart getroffen sind und um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen. Sie können sich somit von den Corona-bedingten Nachfrageeinbrüchen länger erholen und Beschäftigung langfristig sichern. Wichtig war den Sozialpartnern, dass durch diese Mindestlohnanhebung keine Lohngruppen geltender Branchentarifverträge außer Kraft gesetzt würden. Somit bleibt auch der letzte Anhebungsschritt im Rahmen der von den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifverträge.“
Pressekontakt:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation;
Sarah-Christin Stech, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de
Original-Content von: BDA Bundesvg. d. Dt. Arbeitgeberverbände, übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016