▷ POL-PPMZ: Mainz-Gonsenheim, Seitenabstand zu gering-Radfahrerin bei Verkehrsunfall …

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

15.04.2021 – 10:35

Polizeipräsidium Mainz

Mainz-Gonsenheim (ots)

Mittwoch, 14.04.2021, 09:40 Uhr

Am Mittwochmorgen, den 14.04.2021, befuhren eine 64-jährige Radfahrerin sowie ein 74- Jähriger mit seinem Auto, die Breite Straße in Mainz-Gonsenheim, in gleicher Fahrtrichtung. Aufgrund eines vermutlich zu geringen Seitenabstandes des Autofahrers, beim Überholen der Radfahrerin, muss diese nach rechts ausweichen und verhakt sich mit dem Vorderreifen ihres Fahrrades, in den dort verlaufenden Straßenbahnschienen. Die 64-Jährige kommt daraufhin zu Fall und kollidiert mit einem, am Fahrbahnrand geparkten, Auto. Glücklicherweise verletzt sich die Frau bei dem Sturz nur leicht. An dem geparkten Auto entsteht ein Sachschaden.

Die Mainzer Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Überholen von Radfahrern erst ab einem einzuhaltenden Seitenabstand von 1.50m erlaubt ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell

Quelle :Blaulicht presseportal.de

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store