LAGEN UNTERSTÜTZUNGSHANDLUNGEN FÜR EINE VEREINIGUNG VOR, DIE DEN TERRORISMUS UNTERSTÜTZT HAT?
Am Donnerstag, 11. Mai 2023, verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover erneut ein aufenthaltsrechtliches Verfahren, das im Zusammenhang mit dem im Jahr 2017 verbotenen „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e.V.“ (DIK) steht. Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet und begehrt die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Die Beklagte wirft ihm vor, er habe die Tätigkeit des DIK und damit einer Vereinigung unterstützt, die den Terrorismus unterstützt hat.
Die Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr in Saal 3 des Fachgerichtszentrums.
Az.: 12 A 414/19
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