Soziale Integration im Quartier: eine Erfolgsgeschichte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat das Landes-SIQ 2022 erstmals aufgelegt: 40 Kommunen wurden damals mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Es schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt es die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung. Die Mittel sind begehrt: Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 100 Anträge von 87 Städten und Gemeinden ein. Das Programm ist dieses Jahr um mehr als das Fünffache überzeichnet. „Unser Förderprogramm ist erneut auf ein sehr großes Interesse gestoßen. Das zeigt die immensen Bedarfe bei den Kommunen. Ich bin froh, dass wir nach der Einstellung des Bundes-SIQ eine gute Lösung gefunden haben und dieses Programm seit 2022 als landeseigenen Investitionspakt anbieten können. Damit setzen wir wichtige Impulse für lebendige Zentren und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung“, so die Ministerin.
Mit dem Landes-SIQ und den weiteren Programmen der Städtebauförderung bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Kommunen einen flexiblen Baukasten, um passgenaue Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung zu ergreifen. Dieser Baukasten ist gut bestückt: Im „Hauptprogramm“ stehen in diesem Jahr über 230 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden bereit. Hinzu kommen noch Finanzhilfen im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (rund 8,2 Millionen) sowie für die nichtinvestive Städtebauförderung (rund eine Million Euro; Anträge können noch gestellt werden). Damit fließen 2023 insgesamt rund 260 Millionen Euro in die Programme der Städtebauförderung.
Das wird gefördert:
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.
Programmliste Landes-SIQ 2023, alphabetisch (PDF)
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung in Baden-Württemberg
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