52-jährige Prostituierte kassiert zusätzlich Arbeitslosengeld II

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Leistungen in Höhe von knapp 35.000 Euro zu Unrecht kassiert

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ses Hauptzollamts Hamburg-Stadt deckten einen weiteren Fall von Leistungsbetrug auf.

„Eine 52-jährige Prostituierte bezog schon seit 2005 Arbeitslosengeld II. Etwaige Nebentätigkeiten hat sie gegenüber dem zuständigen Jobcenter Hamburg-Langenhorn nicht angezeigt“, erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. „Jedoch lassen einschlägige Werbungen und Annoncen darauf schließen, dass die Frau seit mindestens 2011 dem scheinbar ältesten Gewerbe der Welt nachgeht. In dieser Zeit kassierte sie knapp 35.000 Euro Leistungen zu Unrecht“, führt er weiter aus.

Die Leistungen muss die Frau nun zurückzahlen.

Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Hamburg.

ZusatzinformationWer Sozialleistungen – insbesondere die Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder II) – beantragt oder erhält, muss dem Leistungsträger alle Tatsachen mitteilen, die für die Leistung erheblich sind.

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