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Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Ein Jahr Freiheitsstrafe, so lautet der nunmehr rechtskräftig erlassene Strafbefehl des Amtsgerichts Mosbach gegen eine Restaurantbesitzerin, die sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar gemacht hat.
Während einer Kontrollmaßnahme in einem Restaurant stellten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe Unregelmäßigkeiten fest. Diese führten zu umfangreichen Ermittlungen, insbesondere mehreren Durchsuchungsmaßnahmen.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sowie zahlreiche Vernehmungen bestätigten, dass die Angestellten wesentlich mehr Arbeitsstunden geleistet hatten, als die Restaurantbesitzerin gegenüber den Sozialversicherungsträgern angegeben hatte. Die mehr geleistete Arbeitszeit wurde den Arbeitnehmern als sogenannter Schwarzlohn ausgezahlt.
Den Einzugsstellen entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von rund 120.000 Euro.
Das Amtsgericht Mosbach sprach im Wege eines Strafbefehls gegen die Restaurantbesitzerin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aus, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.
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