
17 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 11. Dezember) – Elf Personen genesen – Land verlängert zwei Hilfsprogramme
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 11. Dezember, 17 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von neun Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens neun Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 16 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1662.
Mittlerweile sind elf weitere und damit insgesamt 1461 Personen wieder genesen. Derzeit sind 183 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 3, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 21 (+1), Boxberg: 33 (+3), Creglingen: 4, Freudenberg: 10 (+1), Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 3 (+1), Igersheim: 6 (+1), Königheim: 8, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 13, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 36 (+4), Weikersheim: 9 (+1), Werbach: 2 (+1), Wertheim: 24 (+4) und Wittighausen: 5.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 103,5
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag, 11. Dezember, bei 103,5. Eine Woche zuvor, am Freitag, 4. Dezember, lag er deutlich höher bei 140,5. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (4. bis 10. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Quarantäne für Pflegeheim Carolinum aufgehoben
Die Quarantäne für einen Wohnbereich des Pflegeheims Carolinum in Bad Mergentheim konnte nach dem Abschluss der flächendeckenden Testung aufgehoben werden. Es sind nun wieder Besuche sowie Aufnahmen und Verlegungen möglich.
Tilgungszuschuss Corona und Mezzanine-Beteiligungsprogramm verlängert
Mit dem „Tilgungszuschuss Corona“ und dem Mezzanine-Beteiligungsprogramm hat die Landesregierung zwei Hilfsprogramme für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen und junge Unternehmen verlängert.
Die Antragsfrist für das Landesförderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“ für das Schaustellergewerbe, die Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe wird bis 24. Februar 2021 verlängert. Laut Wirtschaftsministerium sind diese Branchen durch den Teil-Lockdown im Zuge der Corona-Krise jetzt bereits zum zweiten Mal besonders eingeschränkt und hart getroffen. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze nicht nachholbar. Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen demnach in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Insgesamt stehen Landesmittel in Höhe von 92 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Seit dem Start konnten bereits fast 700 Betriebe mit rund sechs Millionen Euro unterstützt werden. Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Überbrückungshilfen des Bundes nicht berücksichtigt.
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Eigenkapitalbasis von kleinen und jungen Unternehmen verschlechtert sich während der Krise aufgrund von laufenden Einnahmeausfällen, der Zurückhaltung privater Investoren und erhöhter Kreditaufnahme zunehmend. Für sie werden mit dem Programm weitere Wege geöffnet, um die Finanzierung in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Hierzu wurde in Baden-Württemberg ein tragfähiges Unterstützernetzwerk an Finanzintermediären aufgebaut, so dass Anfragen flächendeckend bedient werden können. Neben der bereits zum Start des Programms eingebundenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) sind die regional tätigen Sparkassenbeteiligungsgesellschaften wichtige Umsetzungspartner des Mezzanine-Beteiligungsprogramms.
Beim Mezzanine-Beteiligungsprogramm kommen Bundes- und Landesmittel gebündelt zum Einsatz. Es ist Teil der so genannten „Säule 2“ des im Mai 2020 gestarteten Hilfsprogramms der Bundesregierung für Start-ups und mittelständische Unternehmen. Das Land stellt der L-Bank dabei insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit diese die Mittel in Form von Mezzanine-Kapital oder direkten Beteiligungen an Start-ups und Mittelständler weiterreichen kann. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de