Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Schmuggler haben keinen Feiertag

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Nürnberger Zoll stoppt Zigarettenschmuggel auf der Autobahn


Schmuggelzigaretten im doppelten Boden des Bettaufbaus eines Kleintransporters

Knapp 38.000 unversteuerte Zigaretten hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg an Fronleichnam aus dem Verkehr gezogen.

Der aus Osteuropa kommende Kleintransporter wurde auf der Autobahn 3 aus dem fließenden Verkehr geleitet und auf dem Parkplatz Ludergraben kontrolliert. Auf Befragen der Zöllner*innen gaben die beiden Insassen an, jeweils – im Rahmen der erlaubten Menge – nur 800 beziehungsweise 400 Zigaretten dabeizuhaben.

Bei der genaueren Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten jedoch im Fahrerhaus zunächst 13.740 und weitere 24.200 Zigaretten im doppelten Boden des Bettaufbaus.

Die Zigaretten wurden sichergestellt und gegen die beiden 52- und 44-jährigen Männer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Durch den Aufgriff wurde ein Steuerschaden von knapp 6.300 Euro verhindert.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg – übernommen.

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten aber besondere Regelungen.

Verbrauchsteuerliche Waren können aus jedem Mitgliedstaat der EU – ausgenommen Sondergebiete – abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden, jedoch nur in bestimmten Mengen und nur für den persönlichen Bedarf. Mitbringsel für Nachbarn, Kollegen oder Freunde sind nicht zulässig.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie zum Beispiel Zigaretten, wurden hierfür Richtmengen festgelegt, bis zu denen automatisch eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Dieser Richtwert liegt bei 800 Zigaretten.

Quelle : Zoll.de

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