Strafverfolgung : Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds der PKK aus Schweden nach Deutschland

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bykst / Pixabay

08.07.2016 – 35/2016

Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds der PKK

Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde am 6. Juli 2016

der 36-jährige türkische Staatsangehörige Zeki E.

aus Schweden zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war dort am 13. April 2016 festgenommen worden und befand sich seither dort in Auslieferungshaft. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. August 2014.

Der Beschuldigte ist danach dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Im Einzelnen wird ihm im Haftbefehl Folgendes vorgeworfen:

Der Beschuldigte war unter dem Decknamen „Siyar“ spätestens seit Juli 2012 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. Bis Mitte Juni 2013 leitete er das Gebiet Darmstadt. Anschließend übernahm er das Gebiet Berlin. Neben den typischen Leitungsaufgaben eines Gebietsverantwortlichen erledigte er die organisatorischen, finanziellen, personellen sowie propagandistischen Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich. Anfang Juli 2014 wurde dem Beschuldigten die Leitung des Sektors „Süd 2“ übertragen. Hierzu zählen unter anderem die Gebiete Stuttgart, Ulm, Freiburg und München.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

generalbundesanwalt.de

 

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