Über 80.000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen
Paar zeigt Einkünfte dem Jobcenter nicht an
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg-Stadt haben bei einer Kontrolle in Hamburg Barmbek festgestellt, dass eine 27-jährige deutsche Staatsangehörige und ihr 36-jähriger Partner, die gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bildeten, vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2015 zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von über 80.000 Euro bezogen haben.
„Die Dame arbeitete hier als Prostituierte und hat die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht ihrem zuständigen Jobcenter in Steinburg angezeigt“, so Pressesprecher Oliver Bachmann. „Gegen das Paar wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch eingeleitet. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Außerdem müssen sie das Geld zurückzahlen.“
Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Hamburg, 15. August 2016 , Zoll.de