Strafverfahren eingeleitet
Insgesamt 60 Kilogramm verbotene Feuerwerkskörper stellten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg in der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester sicher.
Die Feuerwerkskörper wurden von Reisenden im Rahmen von Tagesausflügen in der Tschechischen Republik gekauft und verbotenerweise nach Deutschland eingeführt. Da die Reisenden die erforderlichen Nachweise für den Besitz und den Transport von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 nicht vorlegen konnten und die Pyrotechnik in Deutschland nicht zugelassen war, stellten die Waidhauser Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 334 Böller, Raketen und Batterien sicher. Sie leiteten gegen die Reisenden entsprechende Strafverfahren ein.
„Selbst bei korrekter Anwendung können derartige Feuerwerkskörper, die im Nachbarland ganzjährig erhältlich sind, aufgrund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen, führen“, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus, Thomas Spörl.