Verstoß gegen das Waffengesetz – Potentieller Anhänger der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ in Haft
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken, der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und des Landratsamts Aschaffenburg vom 12.12.2016
LANDKREIS ASCHAFFENBURG. Die Aschaffenburger Polizei hat am Montagvormittag (05.12.2016) einen 58-Jährigen verhaftet und seine Wohnräume durchsucht. Der Mann, der das Gedankengut der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ vertritt, steht im dringenden Verdacht, u.a. Verstöße gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Die Ermittlungen werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und dem Landratsamt geführt.
Der 58-Jährige war bereits seit Ende der 1970er Jahre im Besitz einer Waffenbesitzkarte. Im Jahr 2015 hatte das Landratsamt Aschaffenburg seine Waffenbesitzkarten wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen und die Sicherstellung seiner Waffen nebst Munition angeordnet. Eine damalige Durchsuchung seiner Wohnung nach den -zunächst berechtigt erworbenen- Waffen verlief erfolglos. Es konnten lediglich der Verschluss einer Repetierbüchse, Munition, ein verbotenes Fallmesser und eine abgelaufene Sprengstofferlaubnis des Mannes gemäß dem Sprengstoffgesetz sichergestellt werden. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gegen den 58-Jährigen eine Geldstrafe verhängt, die er allerdings nicht bezahlte, sodass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erging. Der 58-Jährige wurde daraufhin erneut aufgefordert, u.a. die weiteren für ihn noch registrierten drei Pistolen sowie eine Einzellader Büchse abzugeben bzw. unbrauchbar zu machen. Auch dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach, so dass gegen ihn ein weiterer richterlicher Durchsuchungsbeschluss erging.
Dieser, ein zivilrechtlicher Haftbefehl sowie der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen oben genannter Verstöße gegen das Waffengesetz wurden am 05.12.2016 durch Beamte der Polizeiinspektion Aschaffenburg und des Operativen Ergänzungsdienstes vollstreckt. Der 58-Jährige wurde widerstandslos verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei der Durchsuchung stellte die Polizei insgesamt knapp 3 Kilogramm erlaubnispflichtiges Nitrozellulosepulver zum Herstellen von Patronenmunition sicher, welches der Mann sich bereits beschafft haben dürfte, als er die hierfür erforderliche Erlaubnis noch besaß. Gleiches gilt für knapp 70 sogenannte erlaubnispflichtige Zündhütchen. Daneben wurden mehrere erlaubnisfreie Schusswaffen (u.a. zwei Luftpistolen, vier Luftgewehre samt Munition) bei ihm aufgefunden und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten zudem verschiedene offenbar selbst hergestellte Identitätskarten der Republik Tschad sicher.
Der 58-Jährige wurde auf Antrag der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Aschaffenburg vorgeführt. Dieser ordnete wegen des dringenden Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie der Urkundenfälschung aufgrund von Fluchtgefahr die Untersuchungshaft an.
Die weiteren Ermittlungen der Polizei, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und dem Landratsamt geführt werden, dauern weiterhin an.
PP Unterfranken