Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Innensenatorin Iris Spranger haben heute das Landesamt für Einwanderung (LEA) besucht, um sich über den Prozess der Aufenthaltstitelerteilung zu informieren und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Am vergangenen Montag wurde mit der Erteilung der Aufenthaltstitel begonnen, seitdem sind bereits 1.000 Titel erteilt worden. Damit ist der Aufenthalt in Berlin für zwei Jahre gesichert, die Geflüchteten können schnell Arbeit aufnehmen, soziale Unterstützung erhalten und sofort europaweit reisen.
Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: „Berlin ist seit Beginn des Krieges einer der Hauptankunftsorte für Menschen aus der Ukraine und ein Drehkreuz für ganz Deutschland. Menschen, die hier ankommen, brauchen schnell Klarheit und einfache Verfahren. Auf unserem Hilfsportal Berlin.de/Ukrainefinden sie alle wichtigen Informationen und seit neustem auch den „Online-Antrag: Aufenhaltserlaubnis“.
Berlin hat damit innerhalb kürzester Zeit ein digitales Verfahren für die enormen Anforderungen entwickelt, das beispielgebend für andere Bundesländer sein kann.“
Das digitale Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels war am 18. März 2022 gestartet. Dank der engen Zusammenarbeit des LEA, dem ITDZ und der Innenverwaltung ist es binnen 10 Tagen gelungen, einen digitalen Antrag bereitzustellen. Bislang sind knapp 10.000 Online-Anträge für ca. 15.000 Menschen gestellt worden. Das sind im Durchschnitt 2.500 Anträge pro Tag.
Innensenatorin Iris Spranger: „Berlin ist hier Vorreiter und das digitale Verfahren hat sich als sehr erfolgreich erwiesen: Damit ist es in Berlin sehr schnell gelungen, lange Wartezeiten vor dem LEA zu vermeiden und sowohl die Geflüchteten als auch die LEA-Mitarbeitenden zu entlasten. Ich danke dem LEA für seine großartige Leistung. Die Betreuung der ukrainischen Kriegsgeflüchteten wird uns allen in Berlin weiterhin viel abverlangen. Wir werden alles dafür tun, um Kriegsgeflüchteten in unserer Stadt eine Perspektive zu bieten.“
Das digitale Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels richtet sich an alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine, die bereits nach Berlin verteilt sind oder über eine Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Wohnungsgebers, oder einen unbefristeten Mietvertrag bzw. eine Unterkunftsbestätigung für 6 Monate verfügen. Alle Geflüchteten, die in Berlin keine dauerhafte Unterkunft gefunden haben und damit die Antragsvoraussetzungen beim LEA nicht erfüllen, müssen sich im Ukraine-Ankunftszentrum in Tegel registrieren, das den Prozess der Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine übernimmt.
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