Justizminister: Verlängerung der Corona-Maßnahmen nicht möglich

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2G und Maskenpflicht in der Gastronomie, über dts Nachrichtenagentur
Foto: 2G und Maskenpflicht in der Gastronomie, über dts Nachrichtenagentur


Foto: 2G und Maskenpflicht in der Gastronomie, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einer Verlängerung der Corona-Maßnahmen durch die Länder eine Absage erteilt. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, schrieb er am Montag bei Twitter.

Danach gelte die Hotspot-Regelung. „Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag“, fügte der FDP-Politiker hinzu. Das Portal „Business Insider“ hatte zuvor berichtet, dass die Länder angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln noch weiter verlängern wollen. Das Portal hatte sich auf einen Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag berufen.

dts Nachrichtenagentur

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