Köln (ots)
Stephan Rixen fordert Landes- und Bundesgesetze anstelle eines rechtsstaatlich bedenklichen Arrangements zwischen Kirche und Staat
Der Kölner Juraprofessor Stephan Rixen, vom Land NRW als Mitglied der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Köln benannt, hält die Vereinbarung zwischen Deutscher Bischofskonferenz und Bundesregierung zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche für falsch. Der Rechtsstaat akzeptiere „bedenkenlos die quasi-autokratische Binnenstruktur der katholischen Kirche. Gewaltenteilung ist hier ein Fremdwort“, schreibt Rixen im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). Was „unabhängig“ bedeutet, bestimme der jeweilige Bischof nach eigenem, unüberprüfbarem Ermessen. Die Besetzung der Kommissionen müsse dringend „stärker rechtsstaatlich gesteuert“ werden, um Kommissionen zu verhindern, „die bestenfalls Placebo-Aufarbeitung leisten könnten“, so Rixen weiter. Der Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln forderte Bundes- und Landesgesetze, die die Aufarbeitung „demokratisch legitimieren und kontrollieren“.
Im Jahr 2020 hatten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der damalige Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, eine Vereinbarung geschlossen, in jedem Bistum eine Kommission zur Aufarbeitung zu errichten. In etwas mehr als der Hälfte der Bistümer haben diese Gremien inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder werden teils von der Kirche, teils von der jeweiligen Landesregierung benannt und sämtlich vom Ortsbischof berufen.
Rixen nannte dies „bizarr“ und sprach von einem „bedenklichen Arrangement zwischen Staat und Kirche“. Der Staat verstecke sich hinter der angeblich bewährten Kooperation mit den Kirchen. „All die kirchlichen Entschuldigungsroutinen, all die gekonnt weggeweinten Krokodilstränen, all die Rituale der Folgenlosigkeit, sie lenken nur davon ab, dass die katholische Kirche seit etwa zwanzig Jahren mit freundlicher Duldung des Staates die Aufarbeitung verschleppt“, monierte Rixen, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.
Die mögliche Nähe von Kommissionsmitgliedern zum kirchlichen Milieu berge die Gefahr der Befangenheit. „Wenn dann noch Betroffene offenbar deshalb ausgewählt werden, weil sie ‚den Bischof verstehen‘, sollte spätestens dann klar sein: Die Aufarbeitungskommissionen lassen sich personell auf Linie bringen, und ihre Unabhängigkeit wird zur reinen Fassade.“
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