Das Biersteuergesetz sieht für kleine und mittelständische Brauereien gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor, die ab 2004 pauschal um 12 Prozent erhöht wurden. Bayern versucht seit langem, diese Steuererhöhung aus 2004 wieder rückgängig zu machen. Als Unterstützungsmaßnahme während der Pandemie wurden für 2021 und 2022 die Biersteuersätze befristet abgesenkt. Im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz hat Bayern einen erneuten Vorstoß zur dauerhaften Absenkung der Steuersätze auf das Niveau des Jahres 2003 unternommen. Dieser steht nun unmittelbar vor dem Erfolg: Nach einer Ländermehrheit im Bundesrat hat sich auch die Bundesregierung und nun der Finanzausschuss des Bundestags für diese Länderforderung – deren Steuermindereinnahmen ohnehin alleine die Länder tragen – aufgeschlossen gezeigt.
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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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