WDR-Redakteur verklagt Sender auf 75.000 Euro Entschädigung -„Faktisches Arbeitsverbot“

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Ethikrat diskutiert über teure Arzneimittel


Kölner Stadt-Anzeiger

Köln (ots)

Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner hat seinen Arbeitgeber am heutigen Donnerstag wegen „Nichtbeschäftigung“ auf 75.000 Euro Entschädigung verklagt. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe) und der Investigativredaktion „correctiv“ wirft der Energie- und Klimaexperte dem öffentlich-rechtlichen Sender vor, er könne trotz eines Jahresbruttogehalts von 100.000 Euro nur wenige Stunden im Monat arbeiten, weil seine Vorschläge stets abgelehnt würden. „Es handelt sich um faktisches Arbeitsverbot“, so Döschners Anwalt Jasper Prigge. Die Tatsache, dass sein Mandant ab September 2019 so gut wie keine Berichte, Kommentare oder andere journalistischen Produkte in sämtlichen Ausspielwegen des WDR mehr habe absetzen können, spreche für eine so genannte faktische Nichtbeschäftigung. Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seines Mandanten dar.

Der WDR teilte dazu auf Anfrage mit: „Ob Beitragsangebote einzelner Redakteur:innen berücksichtigt werden oder nicht, liegt allein im Ermessen der jeweils abnehmenden Programmbereiche.“ Warum der Sender – im Gegensatz zu früher – keines der Angebote von Döschner angenommen habe, beantwortet er nicht.

Verschiedene Gremien im WDR hatten sich in den vergangenen drei Jahren schon mit dem Umgang des Senders mit Döschner beschäftigt. Er arbeitet seit 38 Jahren für die größte ARD-Anstalt und wurde dort selbst als „programmprägend“ eingestuft. Für die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, geht der „Fall Döschner“ weit über den individuellen Konflikt hinaus. „Er wirft erneut die Frage auf, wie es im WDR inzwischen eigentlich um den Umgang mit Machtmissbrauch bestellt ist.“ In einem Sender, der sich selbst als vorbildlich im Verhindern von Machtmissbrauch darstelle, stoße der unangemessene Umgang mit einem renommierten Journalisten doppelt auf, so Hofmann. Sie sieht beim WDR „eindeutige Hinweise“ darauf, dass Döschners Nichtbeschäftigung in Zusammenhang steht mit den Inhalten seiner Beiträge. „Der Fall ist auch deshalb brisant, weil er ein Schlaglicht wirft auf die Frage, wie gut Journalistinnen und Journalisten in den öffentlich-rechtlichen Sendern in ihrer Berichterstattungsfreiheit geschützt sind“, so Hofmann.

Der Schlichtungsausschuss forderte den Sender schon 2021 auf, für ihren langjährigen Mitarbeiter eine „angemessene redaktionelle Anbindung“ zu finden. Aber auch eine Beschäftigung im Politmagazin „Monitor“ kam nicht zustande. „Monitor“-Redaktionsleiter Georg Restle bestätigte auf Anfrage von CORRECTIV und „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass er gerne mit Döschner zusammengearbeitet hätte: „Ich persönlich habe Jürgen Döschner stets als einen hochprofessionellen und mutigen Kollegen kennengelernt, der sich traute, sich mit den Mächtigen im Lande anzulegen. Klar, dass das bei Bayer, RWE oder der Landesregierung nicht immer gern gesehen wurde.“

Link zum Artikel unter:

https://www.ksta.de/kultur/klage-gegen-wdr-journalist-wirft-dem-sender–faktisches-arbeitsverbot–vor-40001962

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080

Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell

Quelle : Presseportal.de

S RAY PreSale Store