Europäischer Ausschuss der Regionen
Brüssel (ots)
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften setzen das EU-Recht in die Tat um. Daher ist ihre Rückmeldung darüber, wie die EU-Vorschriften vor Ort umgesetzt werden, um sie einfacher und unbürokratischer zu gestalten, von entscheidender Bedeutung: Dies war die Botschaft des AdR auf der Plenartagung der Fit for Future (F4F)-Plattform am 5. Dezember – ein von der Europäischen Kommission eingerichtetes Instrument für bessere und weniger belastende EU-Rechtsvorschriften. Zwei von den AdR-Mitgliedern Mark Speich (DE/EVP) und Anne Karjalainen (FI/PSE) erarbeitete Stellungnahmen zu Themen Interoperabilität von Datensystemen und klare Regeln für Altfahrzeuge wurden verabschiedet.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften setzen 70% der EU-Rechtsvorschriften um, und seit der Einrichtung der Fit for Future Plattform (F4F) durch die Europäische Kommission hat der AdR seinen Beitrag zur Gestaltung besserer Rechtsvorschriften in der Europäischen Union kontinuierlich verstärkt.
Die Stellungnahme zur Überarbeitung der Altfahrzeugrichtlinie und der Richtlinie über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen von Mark Speich (DE/EVP), Staatssekretär für europäische und internationale Angelegenheiten und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde auf der F4F-Plenartagung verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, zwei Gesetze zu einem zusammenzufassen, um den gesamten Lebenszyklus des Automobilsektors abzudecken, und ein einziges Online-Tool für die Zulassung von Fahrzeugen zu verwenden, was den Verwaltungsaufwand für die lokalen und regionalen Behörden verringern würde. Mark Speich kommentierte: „Mit der Einrichtung der Plattform Fit for Future hat die Europäische Kommission einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Vereinfachung der EU-Gesetzgebung getan. Ich freue mich, dass meine Stellungnahme zur EU-Altautorichtlinie auf der Plenartagung der Plattform angenommen wurde und der AdR somit seinen Beitrag dazu leisten konnte. Es ist sehr wichtig, dass die Perspektive und das Fachwissen der europäischen Regionen und Städte in Bezug auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit dieser Plattform stehen. Ich freue mich darauf, diese Arbeit fortzusetzen.“
Karl-Heinz Lambertz (BE/SPE), Vorsitzender der AdR-Lenkungsgruppe „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität“, der den AdR auf der Plenartagung der F4F-Plattform vertrat, erklärte: „Die Fit for Future (F4F)-Plattform und die EU-Strategie für bessere Rechtsetzung sind der breiten Öffentlichkeit nicht leicht zu vermitteln. Sie stellen eine anspruchsvolle, technische und manchmal undankbare Arbeit hinter den Kulissen des EU-Gesetzgebungsprozesses dar. Nichtsdestotrotz hat sich der Europäische Ausschuss der Regionen durch die Bereitstellung von 20% des F4F-Outputs, die Mobilisierung seiner lokalen und regionalen Netzwerke und insbesondere seines RegHub-Netzwerks als wichtiger Partner erwiesen und wird dies auch in Zukunft tun, um eine bessere EU-Rechtsetzung in Partnerschaft mit allen Regierungsebenen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass eine aktive Subsidiarität auf die europäischen Rechtsvorschriften während ihres gesamten Lebenszyklus angewandt wird.“
Im Namen des AdR schlug Karl-Heinz Lambertz drei EU-Rechtsvorschriften vor, die im Rahmen des Arbeitsprogramms der F4F-Plattform 2023 geprüft werden sollten: Die Arbeitszeitrichtlinie, die Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste und das Programm „Digitales Europa“.
Hintergrund:
Der AdR ist das am stärksten engagierte Mitglied der F4F-Plattform. In den letzten zwei Jahren hat der AdR fünf Stellungnahmen abgegeben, die von der Plattform zu folgenden Themen angenommen wurden: öffentliches Auftragswesen, INSPIRE-Richtlinie, Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, Interoperabilitätsstrategie der Regierungen und Richtlinie über Altfahrzeuge. Die F4F-Stellungnahmen können auf der Website der F4F-Plattform abgerufen werden.
Die AdR-Lenkungsgruppe „Bessere Rechtsetzung und aktive Subsidiarität“ (BRASS-G) koordiniert den Beitrag des AdR zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften, indem sie die EU-Rechtsvorschriften einfach, effizient, evidenzbasiert, zukunftssicher und integrativ gestaltet. Sie wurde am 11. November auf der Subsidiaritätskonferenz in Valencia ins Leben gerufen.
Das AdR-Netzwerk regionalner Hubs (RegHub) mit 46 Kontaktstellen in der gesamten EU ist eine Untergruppe der F4F-Plattform. Das Netzwerk liefert Feedback zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften vor Ort im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Plattform. Auf diese Weise bringt das Netzwerk die lokale und regionale Perspektive in die EU-Politikgestaltung ein und erweitert die Faktengrundlage.
Die F4F-Plattform ist das wichtigste Instrument der Agenda der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung, die darauf abzielt, die EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu modernisieren, um künftige Herausforderungen besser bewältigen zu können, und gleichzeitig Bürokratie abzubauen. Der AdR ist in der Plattform auf beiden Ebenen der Überarbeitung und Bewertung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften vertreten. Er vertritt also nicht nur die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sondern auch die Bürger und Unternehmen, die das EU-Recht täglich umsetzen. Diese stärkere Einbindung in den EU-Rechtsetzungsprozess ist eines der Ergebnisse der Arbeit des AdR in der Taskforce „Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“. Die Plattform hat mehr als 50 Mitglieder (darunter Vertreter aus den 27 Mitgliedstaaten). Das Arbeitsprogramm der Fit for Future-Plattform folgt den Prioritäten des Jahresarbeitsprogramms der Europäischen Kommission.
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