Köln (ots)
Köln. Ein knappes halbes Jahr nach einer Zwangsräumung durch die Polizei, bei der ein Mieter in Köln-Ostheim zu Tode kam, hat die Staatsanwaltschaft Köln das Todesermittlungsverfahren eingestellt. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagausgabe). Er gab an, es hätten sich „keine konkreten Hinweise auf strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter ergeben.“
Im August 2022 war der Mieter Louzef B. mit einem Messer in der Hand durch zwei Schüsse aus den Waffen zweier Einsatzkräfte in seiner Wohnung überwältigt worden. Die Anwälte der nur als Zeugen geführten Beamten hatten argumentiert, es habe sich um Notwehr gehandelt.
Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte es sich bei dem Mieter Louzef B. um einen psychisch labilen, alkoholkranken Mann gehandelt, der durch alle Raster sozialer und kommunaler Hilfsmaßnahmen fiel. Schon im März 2022 hatte B. bei einem ersten Räumungsversuch die Beamten mit einem Schraubenzieher bedroht und war daraufhin kurzzeitig in einer psychiatrischen Klinik des Landschaftsverbandes Rheinland aufgenommen, aber wieder entlassen worden.
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