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<www.zoll.de/goto?id=180632>
- Ort
- Köln
- Frist
- 02.10.2017
Die Generalzolldirektion sucht für das Service-Center Köln im Bereich Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten befristet für die Dauer von zwei Jahren
zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Besoldungsgruppe A 6m/A8 BBesO
Entgeltgruppe E6 TVöD
Aufgaben
- Reisekostenabrechnung
- Buchen von Reisen via Bahn-, Flug- und Hotelportalen des Bundes
- Überwachen und Zahlbarmachen von Hotelrechnungen
Zwingende Anforderungen
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau beziehungsweise Kaufmann für Büromanagement oder Fachangestellte beziehungsweise Fachangestellter für Bürokommunikation oder einen vergleichbaren Berufsabschluss.
- Oder Sie sind Beamtin beziehungsweise Beamter und befinden sich in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Sonstige Anforderungen
- Fähigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden und auszulegen
- Bereitschaft zur Einarbeitung in das Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenrecht
- Kenntnisse in Word, Excel, Outlook
- Teamfähigkeit und kundenorientiertes Arbeiten
- Sorgfalt und Genauigkeit
Bewerbungsverfahren
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis zum 2. Oktober 2017 an:
Generalzolldirektion
– Arbeitsbereich DI.A.24 –
Wörthstraße 1-3
50668 Köln
Ansprechpartner
Ansprechpartner (fachlich)
Frau Röglin
Telefon: 0221 39773-127
Ansprechpartner (organisatorisch)
Frau Oßendorf
Telefon: 0221 22255-3306
Frau Rathmer
Telefon: 0221 22255-3264
Die Zollverwaltung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Menschen sind in der Zollverwaltung willkommen. Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Inklusion für eine behindertengerechte Beschäftigung umzusetzen. Wegen der möglichen Gewährung von Nachteilsausgleichen werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, die Schwerbehinderung anzuzeigen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Teilzeitbeschäftigungen sind daher grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Zollverwaltung finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Der Zoll“ sowie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.
Rubrik „Der Zoll“
Bundesministerium der Finanzen<Externer Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html>
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Quelle : Zoll.de
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