Zoll online – Pressemitteilungen – Ohne Arbeitserlaubnis gespült

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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 15. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Restaurant in der Dortmunder Nordstadt. Sie folgten dabei einem Hinweis aus der Bevölkerung.

In der Küche war ein türkischer Staatsangehöriger mit dem Geschirrspülen beschäftigt. Um hier arbeiten zu dürfen, müsste er einen Aufenthaltstitel haben, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der 25-Jährige legte seinen gültigen türkischen Reisepass und ein deutsches D-Visum vor. Damit hätte er aber nur als Tourist, nicht als Arbeitnehmer hier sein dürfen.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest. Jetzt entscheidet die Ausländerbehörde über seinen weiteren Verbleib.

„Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung“, so Nicolai Prowe, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund. „Für derartige Straftaten können die Gerichte im Extremfall bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen verhängen. Zusätzlich droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.“

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Sie sind auch Ansprechpartner, falls Sie Hinweise auf Schwarzarbeit oder illlegale Beschäftigung mitteilen wollen oder wenn Sie Anfragen zu konkreten Vorgängen haben.

Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit

Für allgemeine Fragen oder Anliegen steht Ihnen auch die Zentrale Auskunft des Zolls zur Verfügung.

Auskünfte zum Mindestlohn

Quelle : Zoll.de

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