Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 22. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund zwei Baustellen in Dortmund-Hörde.
Als die Zollbeamten die erste Baustelle gegen 09:00 Uhr betraten, versuchte ein 26-jähriger Mann aus Albanien, vor den Zöllnern zu fliehen. Er konnte jedoch durch weitere Kräfte, die eine Außenabsperrung bildeten, daran gehindert werden.
Der Grund für den Fluchtversuch war schnell geklärt. Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth wegen illegalen Aufenthalts vorlag.
Demnach wurde der Albaner im Jahr 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er bereits 2020 durch den Zoll auf einer Baustelle in Nürnberg ohne Aufenthaltstitel angetroffen worden war.
Der Mann wurde nun verhaftet, weil er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Zusätzlich wurde gegen ihn ein erneutes Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Zwei weitere Arbeitnehmer versuchten, sich unter Abdeckplanen auf der Baustelle zu verstecken. Die beiden Männer im Alter von 29 und 40 wurden aber schnell entdeckt.
Es stellte sich heraus, dass beide albanische Staatsangehörige waren und ebenfalls nicht über einen Aufenthaltstitel für die Arbeitsaufnahme in Deutschland verfügten.
Ein weiterer 51-jähriger Mann aus Mazedonien – ebenfalls ohne Aufenthaltstitel – wurde durch die Beamten in einem Baucontainer angetroffen.
Gegen die drei Männer wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen.
Drittstaatsangehörige, zum Beispiel aus Albanien oder Mazedonien, können sich aufgrund von Visaerleichterungen bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Staaten aufhalten, jedoch ausschließlich zu touristischen Zwecken.
Um 11:30 Uhr wurde die zweite Baustelle überprüft. Hier wurde ein 51-jähriger Mann aus Albanien bei Bauarbeiten angetroffen. Auch er war nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der ihn berechtigt hätte, in Deutschland eine Tätigkeit auszuüben. Nach der Einleitung eines Strafverfahrens wurde auch er vorläufig festgenommen.
Die Ausländerbehörde entscheidet nun über den Verbleib der Männer.
Die Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.