Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart stellte am Montagmorgen (24.04.2023) bei der Luftsicherheitskontrolle eines Passagiers ein Butterfly-Messer sicher.
Dem 30-jährigen deutschen Passagier, welcher die verbotene Waffe für seinen Flug nach Amsterdam im Rucksack verstaut hatte, droht nun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Der Besitz von Butterfly Messern mit einer Klingenlänge ab 41 mm und einer Klingenbreite ab 10 mm ist in Deutschland bereits seit dem 1. April 2003 grundsätzlich verboten. Seit 2008 wird der Umgang mit verbotenen Waffen (darunter auch das Butterfly-Messer) strafrechtlich verfolgt. Welche Messer zudem als verbotene Waffen eingestuft sind, sind in der Waffenliste gemäß Anlage 2 Waffengesetz aufgeführt (z.B. Springmesser und Faustmesser).
Nachdem die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-jährigen Fluggast eingeleitet hat, konnte dieser seinen Flug noch antreten. Die Strafanzeige wird durch die zuständige Landespolizei endsachbearbeitet.
Die Bundespolizei empfiehlt generell, sich vor der Flugreise zu informieren, welche Gegenstände im Handgepäck und Reisegepäck verboten sind. Auf www.bundespolizei.de können alle wichtigen Informationen hierzu nachgelesen werden.
Dass verbotene Waffen in gar kein Gepäck gehören, versteht sich von selbst.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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