Halle/MZ (ots)
Der im Grundgesetz verankerte Grundsatz regelt, dass der Bund Aufgaben finanzieren muss, die er auf eine untere Staatsebene delegiert: Wer bestellt, muss auch zahlen. Ob und wieviele Flüchtlinge aufgenommen werden, regelt der Bund – untergebracht werden müssen sie von Ländern und Kommunen. Also muss der Bund zahlen. Das tut er auch, nur halt nicht genug. Entweder der Bund begrenzt nun die Zahl der Flüchtlinge oder er muss mehr zahlen. Inflation und Energiepreise treiben auch bei den Kommunen die Kosten. Viele müssen ihre Kapazitäten für Unterbringung und Integration auch noch erweitern. Gerade im Osten sind viele Kreise und Städte aber finanziell bereits am Limit. Zahlt der Bund nicht mehr, und springen die Länder nicht ein, kann das dazu führen, dass Kommunen wegen der Flüchtlingsunterbringung an ihre freiwilligen Aufgaben gehen müssen.
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