Berlin (ots)
Ein Autofahrer, der in seiner Not anhält und an den Schnellstraßenrand pinkelt, riskiert einen Eintrag ins Verkehrsstrafenregister in Flensburg. Denn Halten und Parken auf Autobahnen und auch auf den Seitenstreifen sind verboten. Und genau das ist es, was die Aktivisten der Letzten Generation immer wieder vorsätzlich tun, um zu demonstrieren. Allerdings konnten sämtliche zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung und Justiz auf Morgenpost-Nachfrage keinen einzigen Fall nennen, in dem ein Klimakleber einen Punkt im Verkehrsstrafenregister von Flensburg und 70 Euro Geldbuße erhalten hätte – wie es in einem solchen Fall mindestens vorgesehen ist.
Dabei ist die Polizei jedes Mal vor Ort, um die Klimakleber vom Asphalt zu lösen. Das Loslösen bindet Zeit und Kraft der Beamten, sodass die Ermittlungen zu der Person, die das Auto dorthin gebracht und ordnungswidrig abgestellt hat, offenbar ins Hintertreffen geraten. Denn die Polizei berichtet, dass sie oft nicht ermitteln kann, wer gefahren ist.
Die Polizei leidet unter Personalknappheit, und es ist bewundernswert, wie gelassen sie seit Monaten Klimaklebern gegenübertritt. Absolut unverzichtbar ist aber, dass in dieser Ausnahmesituation die einfachen Standards wie Fahrerfeststellung trotzdem funktionieren.
Denn solange es in der Berliner Justiz noch unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob Straßenblockaden von Klima-Demonstranten als Nötigung zu werten sind und eine Grundsatzentscheidung dazu noch auf sich warten lässt, sollten als Zeichen für den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit Ordnungswidrigkeiten der Letzten Generation nach Straßenverkehrsordnung geahndet werden. So wie bei allen Verkehrsteilnehmern eben auch.
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