Füracker weiter: „Es wäre absurd zu versuchen, einheitliche Rahmenbedingungen für eine globale Wirtschaft zu schaffen, die größte Wirtschaftsmacht der Welt dabei aber außen vor zu lassen. Die Bundesregierung muss hier dringend am Ball bleiben – ohne die USA macht eine globale Mindeststeuer wenig Sinn und wird ihrem Namen nicht gerecht“.
Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 Staaten auf Ebene der OECD auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt (Zwei-Säulen-Modell). Diese sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent sowie eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen besonders großer international tätiger Konzerne vor. Zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer innerhalb der EU hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2022 die betreffende Richtlinie verkündet. Entsprechend der Regelungen der EU-Richtlinie sollen die Vorschriften bis Ende 2023 in nationales Recht überführt werden und ab 2024 in Kraft treten. Der Bund hat am 9. März 2023 einen Diskussionsentwurf und am 10. Juli 2023 seinen Referentenentwurf des Mindeststeuergesetzes (MinStG) zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie veröffentlicht.
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