Fachbereichsleiter/in (m/w/d) (Waldbehandlung, Wildbestandsregulierung und Flächenmanagement) in der Nationalparkverwaltung Harz gesucht

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Graveyard Figure Statue Dig  - marcino / Pixabay
marcino / Pixabay

Stellenausschreibung

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt soll zum 1. November 2023 die Stelle als

Fachbereichsleiter/-in (m/w/d)

„Waldbehandlung, Wildbestandsregulierung und Flächenmanagement“

der Nationalparkverwaltung Harz

mit Dienstort in der Außenstelle Sankt Andreasberg, Ortsteil Oderhaus, unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit besetzt werden.

Der Nationalpark Harz ist mit einer Größe von nahezu 25.000 Hektar einer der größten deutschen Waldnationalparke. Die Nationalparkverwaltung Harz wurde von den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen als gemeinsame Behörde beider Länder eingerichtet. Sie ist zuständig für das Gebiet des Nationalparks „Harz (Sachsen-Anhalt)“ und das Gebiet des Nationalparks „Harz (Niedersachsen)“. Die länderübergreifende Nationalparkverwaltung Harz hat ihren Sitz in Wernigerode.

Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen:

● Leitung des Fachbereiches (FB) mit den Aufgabengebieten Waldbehandlung, Wildbestandsregulierung und Flächenmanagement

– Personalführung, Personalentwicklung, Arbeits- und Gesundheitsschutz

– Verantwortlich für den Teilhaushalt des FB

● Planung, Organisation und Durchführung der Waldbehandlung

– Planungen, Konzeptionen, Maßnahmenumsetzung, Fortschreibung von Nationalpark- und Wegeplan, Weiterentwicklung der Zonierung des Nationalparks in Zusammenarbeit mit den anderen FB und externen Institutionen

● Planung, Organisation und Durchführung der Wildbestandsregulierung

– Beurteilung der Waldentwicklung unter wald- und wildbiologischen Aspekten, Durchführung und Begleitung von Projekten und Monitoring

– Jagdbetrieb, Abschussplanung und -kontrolle

● Planung, Organisation und Durchführung des Flächenmanagements

– Verkehrssicherung

– Wegeinstandsetzung und -unterhaltung

– Unterstützung der anderen FB bei der Wahrnehmung ihrer

flächenbezogenen Aufgaben

● Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

● Waldschutz

– Waldbrandschutz sowie Waldbrandnachsorge

– Gewährleistung des Waldschutzes im Bereich biotischer Schaderreger

● Stellvertretung des Leiters/ der Leiterin der Nationalparkverwaltung Harz

Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:

Bei Beamten (m/w/d):

· die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Forstdienstes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnbefähigung besitzen nach

§ 15 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LBG LSA) auch Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes die Befähigung für eine entsprechende oder gleichwertige Laufbahn erworben haben

Bei Beschäftigten (m/w/d):

· eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung; bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein

Darüber hinaus für beide Statusgruppen:

· nachgewiesene mindestens zweijährige Führungserfahrung, erlangt auf der Ebene zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2

· einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes

· Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz

Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen:

● langjährige (mindestens drei Jahre) Berufserfahrungen im Bereich der Forstwirtschaft, einer Forstverwaltung oder einer Waldschutzgebietsverwaltung

● nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen zu wald- und wildökologischen Zusammenhängen

● Beherrschung der Standardsoftware (MS-Office-Anwendungen)

Erwartet wird ein überdurchschnittliches Führungsverhalten, insbesondere überdurchschnittliche Ergebnisse hinsichtlich der Motivierung und Förderung der Mitarbeiter/-innen sowie ein ziel- und ergebnisorientiertes Führen, große Eigenständigkeit und Verantwortung, große Eigeninitiative und Flexibilität sowie eine überdurchschnittliche Belastbarkeit. Zudem werden ein besonders stark ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen sowie eine besonders stark ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Die Aufgabenwahrnehmung bedingt eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit insbesondere auch für die in z. T. schwer zugänglichem Gelände durchzuführenden Arbeiten.

Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert insgesamt eine hohe zeitliche Flexibilität, weil einzelne Aufgaben, Veranstaltungen oder Termine auch abends sowie an Wochenenden wahrgenommen werden müssen. Die Arbeitszeiten können darüber hinaus im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen flexibel gestaltet werden.

Was wir bieten:

● ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet

● einen modernen und sicheren Arbeitsplatz/Dienstposten in einem fachkompetenten Team

● Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch flexible Arbeitszeitregelungen

● Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen

● individuelle Fortbildungsmöglichkeiten

Wenn Sie mehr über die Nationalparkverwaltung Harz erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf der Internetseite unter: www.nationalpark-harz.de.

Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und richtet sich bei Beamten (m/w/d) nach dem Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Wir bieten Ihnen bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 15 LBesG LSA bzw. im Beschäftigungsverhältnis ein Entgelt der Entgeltgruppe 15 TV-L.

Bei Vorliegen aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung bzw. die Übernahme von Beamten (m/w/d) möglich.

Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen.

Sie haben weitergehende Fragen?

Gern erteilt Ihnen Frau Regener, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der

Telefon-Nr. 0391/567-4388 weitere Informationen.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte unter dem Aktenzeichen 12.16-NPH-FBL3 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Arbeitszeugnissen oder Beurteilungen und ggf. einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 25.08.2023 an das

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft

und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 12

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

oder vorzugsweise per Email als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB).

Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mailadresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde

a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

des Landes Sachsen-Anhalt

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 – 0

E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

des Landes Sachsen-Anhalt

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 – 4261

E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Otto-von-Guericke-Straße 34 a

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 81803 – 10

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

2. Zweck und Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber (m/w/d) teilnehmen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 88 Abs. 1 DS-GVO, § 26 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

− Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),

− Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),

− Behinderung/Gleichstellung,

− Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,

− Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,

− Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,

− Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,

− Angabe zu sonstigen Qualifikationen und

− Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.

Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind hier Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, §§ 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.

Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

3. Empfänger/Empfängerin von Daten

Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

5. Betroffenenrechte

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet. Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).

6. Allgemeiner Hinweis

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

Trotz Corona-Tote – Im März 2021 sind in Deutschland weniger Menschen gestorben als in den Jahren 2016-2020

S RAY PreSale Store