Wien/New York (ots)
Klage gegen die Republik Österreich in New York eingereicht. Werden Albertina und Leopoldmuseum dem Beispiel amerikanischer Museen folgen und freiwillig 12 Bilder restituieren?
Sieben bedeutende Kunstwerke Egon Schieles wurden am Mittwochnachmittag feierlich an die Erben des Wiener Kabarettisten Fritz Grünbaum übergeben. Die Staatsanwaltschaft Manhattan bezeichnet diesen Akt als einen entscheidenden Meilenstein in einem der längsten Holocaust-Restitutionsfälle in der Kunstwelt.
Die Zeremonie zur Rückgabe der Kunstwerke an die Erben von Fritz Grünbaum, der 1941 im Konzentrationslager Dachau ermordet wurde, fand im Büro des Bezirksstaatsanwalts von Manhattan, Alvin L. Bragg, statt, in dessen Zuständigkeit der Fall liegt.
„Dies ist von enormer Bedeutung in unserer Welt“, betonte Timothy Reif, einer der Grünbaum-Erben, und verwies auf die Nachkommen von Holocaust-Opfern, die seit fast 80 Jahren die Rückgabe geraubten Eigentums fordern. „Es gibt den Ton und die Tagesordnung für alle künftigen Fälle vor. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert kämpfen die Grünbaum-Erben um die Rückgabe verschiedener Schiele-Werke. Diese Forderungen, die zu Zivilklagen vor Gerichten geführt haben, werden in der Kunstwelt aufmerksam verfolgt.“
Die Staatsanwaltschaft von Manhattan nahm den Fall im Dezember 2022 auf, nachdem ein New Yorker Zivilgericht 2018 entschieden hatte, dass Fritz Grünbaum keines seiner Werke vor seinem Tod verkauft oder zurückgegeben hatte, was bedeutete, dass seine Erben die legitimen Eigentümer waren. Die Staatsanwälte konnten Beweise dafür vorlegen, dass die sieben Werke durch die Hände eines Händlers in Manhattan gegangen waren, wodurch sie rechtliche Zuständigkeit beanspruchten. Diesmal war jedoch etwas anders: Mehrere Museen und Sammler, die von der Staatsanwaltschaft kontaktiert wurden, stimmten zu, die Schiele-Werke an die Erben zurückzugeben, nachdem ihnen mitgeteilt wurde, dass sie gestohlenes Eigentum besaßen.
Die sieben freiwillig zurückgegebenen Werke befanden sich im Besitz von drei Museen – dem Museum of Modern Art (MOMA), der Morgan Library & Museum, beide in New York, sowie dem Santa Barbara Museum of Art in Kalifornien – sowie von zwei Sammlern, Ronald S. Lauder, dem Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses und langjährigen Befürworter der Holocaust-Restitution und dem Nachlass von Serge Sabarsky, einem bekannten Kunstsammler. Ein achtes Werk aus dem Nachlass von Sabarsky wurde zuvor bereits an die Erben zurückgegeben.
„Fritz Grünbaum war ein Mann von unglaublicher Tiefe und Geist, und sein Andenken lebt durch die Kunstwerke weiter, die nun endlich an seine Verwandten zurückgegeben werden“, sagte Bragg in einer Erklärung. „Ich hoffe, dass dieser Moment als Erinnerung daran dienen kann, dass es trotz des schrecklichen Todes und der Zerstörung durch die Nazis nie zu spät ist, etwas von dem wiederzuerlangen, was verloren wurde.“
Damit ist auch die Problematik der im Besitz der österreichischen Museen Albertina und Sammlung Leopold befindlichen Bilder aus der Sammlung Grünbaum wieder ins Zentrum der Restitutionspolitik gerückt.
Die Erben von Fritz Grünbaum haben beim Southern District Court in New York Klage gegen das Leopold Museum, die Albertina und deren rechtlichen bzw. faktischen Eigentümer, die Republik Österreich, auf Feststellung des Eigentums und Herausgabe der folgenden Werke von Egon Schiele eingebracht:
- Tote Stadt III (1911) (P.213)
- Selbstbildnis mit Fratze (1910) (D.705)
- Stehender Mann mit rotem Schal (1913) (D.1420)
- Rote Bluse (1913) (D.1394)
- Umarmende Akte (1914) (D.1606)
- Verschlungene Akte (1912) (D.1147)
- Sitzendes Mädchen mit gelbem Tuch (1913) (D.1278)
- Hingabe (1912) (D.1418)
- Stehendes Mädchen mit orangefarbenen Strümpfen (1914) (D.1488)
- Selbstbildnis als Büßer (1911) (D.942)
- Tante und Neffe (1915) (D.1797)
- Sitzender weiblicher Akt auf rotem Tuch (1914) (D.1504)
Der österreichische Vertreter der Erben nach Fritz Grünbaum, Herbert Gruber, meint dazu:
„Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass keiner der Beklagtenvertreter mit den Vertretern der Erben von Fritz Grünbaum in irgendeiner Form Kontakt aufgenommen hat, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die Republik Österreich beauftragte einen der teuersten Anwälte New Yorks mit einem Stundenhonorar von jedenfalls USD 2000, und dies trotz der desaströsen Ergebnisse in Raubkunstfällen wie Klimts „Das Bildnis Adele Bloch-Bauer I“, auch „Goldene Adele“ genannt.“
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Pressekontakt:
Österreichischer Rechtsvertreter der Erben nach Fritz Grünbaum:
Mag. Michael Pilz
Telefon: +43 (0)1 406 05 51
Email: michael.pilz@jus.at
Amerikanischer Rechtsvertreter der Erben nach Fritz Grünbaum:
Raymond J. Dowd
Telefon: +1 212 682 8811
Email: rdowd@dunnington.com
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