Berlin (ots)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält Wirkstoff des Pflanzengifts für höchst bedenklich
- Dennoch hat das dem grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstehende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des extrem giftigen Herbizids ohne weitere Überprüfung verlängert
- Diese erneute Klage ist eines von nunmehr sechs von der DUH gestarteten Gerichtsverfahren gegen die Zulassung giftiger Pestizid-Produkten, die fachlich durch foodwatch begleitet werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine weitere Pestizid-Klage eingereicht gegen die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Dual Gold mit dem hochtoxischen Wirkstoff S-Metolachlor. Der Wirkstoff ist gesundheitsschädlich für bestimmte Säugetiere, seine Abbaustoffe gelangen zudem in hohen Konzentrationen ins Grundwasser. Dies führt zu einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung. Die Genehmigungsfähigkeit des Wirkstoffs wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bezweifelt. Dennoch hat das dem grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstehende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des Produkts im Sommer bis Ende 2025 verlängert. Mit der laufenden Klage will die DUH erreichen, dass Dual Gold vom Markt genommen und weder weiter verkauft noch in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Die DUH ist darüber hinaus der rechtlichen Auffassung, dass die Zulassungen sämtlicher weiterer Pestizide mit dem Wirkstoff S-Metolachlor aufgehoben werden muss.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Obwohl der Koalitionsvertrag klare Aussagen zu einer notwendigen Reduktion giftiger Pestizide wie beispielsweise Glyphosat enthält, versagt die Bundesregierung auf europäischer wie nationaler Ebene. Nach der Enthaltung Deutschlands beim Versuch, europaweit Glyphosat zu verbieten, genehmigt die Fachbehörde von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir weiter hochgiftige Pestizide. Kein Wunder, dass ausgerechnet unter einem grün geführten Ministerium der Absatz von Pestiziden in Deutschland im Jahr 2022 erneut angestiegen ist. Während auf EU-Ebene an einer verbindlichen Reduzierung des Einsatzes der Pflanzengifte gearbeitet wird, werden in Deutschland giftige Pestizide ohne weitere Überprüfungen zugelassen oder auslaufende Zulassungen verlängert. Dabei vergiftet gerade der hochgiftige Wirkstoff S-Metolachlor unser Grund- und Trinkwasser und birgt enorme gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere. Wir fordern deshalb, alle S-Metolachlorhaltigen Produkte wie Dual Gold oder Gardo Gold unverzüglich vom Markt zu nehmen.“
Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt: „Die aktuelle Verwaltungspraxis, seit langem abgelaufene Produktzulassungen ohne nähere Prüfung der Risiken für Umwelt und Gesundheit Jahr für Jahr zu verlängern, ist rechtlich fragwürdig. Nach EU-Recht dürfen nur nachweislich sichere Mittel auf den Markt gelangen. Dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller darf kein Vorrang gegenüber dem Schutz von Natur, Menschen und Tieren eingeräumt werden. Es gilt zudem das Vorsorgeprinzip. Mit diesen Rechtsgrundsätzen ist die Verlängerungspraxis der deutschen Zulassungsbehörde aus Sicht der DUH nicht zu vereinbaren.“
Jörg Rohwedder, Geschäftsführer von foodwatch International: „Pestizide haben fatale Folgen für die Umwelt, die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit. Gerade S-Metolachlor ist hochgiftig und verseucht besonders Grund- und Trinkwasser. Für uns ist absolut unverständlich, warum Cem Özdemirs Fachbehörde immer noch entscheidet, dass es gespritzt werden darf. Wir müssen mit dem Pestizidausstieg da beginnen, wo es schnell und kostengünstig möglich ist. Und das geht da, wo S-Metolachlor überwiegend verwendet wird: im Mais- und Getreideanbau. Gelingt uns der Ausstieg dort, verzichten wir auf einen Schlag auf mehr als die Hälfte aller Pestizidanwendungen in der EU. Unserer Klage gegen die Zulassung von Pestiziden wie Dual Gold hat die Chance, das Tempo des Pestizid-Ausstiegs zu erhöhen. So schützen wir Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Hintergrund:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hätte eine umfassende Risikobewertung unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vornehmen müssen, wie auch das Umweltbundesamt mehrmals gefordert hatte. Stattdessen wurde die veraltete Zulassung für Dual Gold einfach ungeprüft verlängert. Bereits 2018 gab es bei Untersuchungen erhebliche Bedenken bezüglich des Wirkstoffs S-Metolachlor und dessen Auswirkungen auf das Grundwasser. Im Grundwasser werden Konzentrationen von nunmehr als gesundheitlich bedenklichen Zerfallsprodukten des Herbizids festgestellt, die amtliche Grenzwerte stark überschreiten. Dies gefährdet die Versorgung mit sicherem Trinkwasser.
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch nunmehr sechs Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizid-Produkte. Diese richten sich an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex hat die DUH Klage gegen die Herbizide Gardo Gold sowie nun Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH u.a. mit dem Wirkstoff S-Metolachlor beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Für ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH, unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin, kämpft die DUH für die Beiladung zu einem anhängigen Gerichtsverfahren. Maßnahmen gegen weitere hochgiftige Pestizide sind geplant.
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Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
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