Hoyer: Digitalgesetze markieren Wendepunkt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens

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AOK-Bundesverband

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) im Bundestag begrüßt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, im Grundsatz die Pläne des Gesetzgebers:

„Bei aller Kritik im Detail markiert das Digitalgesetz einen echten Wendepunkt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens: Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte für alle und der damit verbundenen Widerspruchslösung kann sich die ePA endlich zur zentralen Plattform für die Speicherung und den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten entwickeln. Damit haben wir die Chance, dass sich auch der digitale Austausch von medizinischen Informationen und Dokumenten zwischen den Ärzten und Kliniken, die an der Behandlung beteiligt sind, ab 2025 deutlich verbessert.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird ebenfalls wichtige Fortschritte bringen. Denn bei der effektiven und systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten hinkt Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern hinterher. Daher ist es gut, dass die Politik dieses Thema anpackt, um beispielsweise die Entwicklung innovativer Forschungsansätze voranzubringen. Ein besonderes Lob verdient der Plan, den gesetzlichen Krankenkassen datengestützte Auswertungen zur Verbesserung des individuellen Gesundheitsschutzes und der Versorgung ihrer Versicherten zu ermöglichen. Das öffnet die Tür für zahlreiche sinnvolle Anwendungen.“

Hinweis für die Redaktionen:

Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum DigiG finden Sie unter https://www.aok.de/pp/gesetz/digitalisierung/, die Stellungnahme zum GDNG unter https://www.aok.de/pp/gesetz/gdng/

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