Berlin (ots)
- Pestizidwirkstoffe Flufenacet und Sulfurylfluorid wirken toxisch auf Gesundheit, Umwelt und Klima
- EU-Kommission hat Genehmigung der Substanzen ohne ausreichende Gefährdungsbeurteilung um bis zu vier Jahre verlängert
- DUH reicht Antrag bei EU-Kommission ein und fordert Aufhebung der Genehmigungsverlängerung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Antrag auf Überprüfung bei der EU-Kommission bezüglich der verlängerten Genehmigung der Insekten- und Pflanzengifte Sulfurylfluorid und Flufenacet eingereicht. Ohne erneute Risikobewertung sowie auf Grundlage veralteter Daten hat die europäische Zulassungsbehörde die Genehmigung der beiden bedenklichen Pestizidwirkstoffe im September bis 2025 beziehungsweise 2027 verlängert. Während das klimaschädliche Insektizid und Biozid Sulfurylfluorid in Deutschland maßgeblich für die Schädlingsbekämpfung von Exportholz in Schiffscontainern eingesetzt wird, kommt der Wirkstoff Flufenacet als Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Die DUH kritisiert das Vorgehen der EU-Kommission als rechtswidrig und fordert diese auf, die Verlängerung der Genehmigung beider Wirkstoffe aufzuheben.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Genehmigung von Pestiziden ohne Risikoprüfung und ohne Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse ist nicht hinnehmbar. Trotz eindeutiger Hinweise auf unannehmbare Umwelt- und Gesundheitsgefahren sollen die Giftstoffe Flufenacet und Sulfurylfluorid auf dem Markt bleiben – das akzeptieren wir nicht. Wenn unsere Anträge auf Überprüfung und Aufhebung der Genehmigungen von der Kommission abgelehnt werden, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen.“
Caroline Douhaire, Rechtsanwältin: „Das Pflanzenschutzmittelrecht sieht Fristen vor, innerhalb derer die Risikobewertung aktualisiert werden muss. Werden diese Fristen überschritten, werden die Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel derzeit auf der Grundlage veralteter Daten auf dem Markt gehalten, teilweise über viele Jahre. Ob dies mit den Vorgaben des Pflanzenschutzmittelrechts und unter anderem mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist, ist äußerst fraglich.“
Der Einsatz von Sulfurylfluorid in der Logistikbranche birgt enorme Risiken für die Gesundheit. So wird das Mittel beispielsweise im Hamburger Hafen in die Transportcontainer gesprüht, die anschließend belüftet werden. Dabei tritt der Stoff ungefiltert in die Atmosphäre aus und kann beispielsweise zu Herz-Kreislauf-Störungen führen. Zusätzlich leidet das Klima: Sulfurylfluorid verbleibt für etwa 35 Jahren in der Atmosphäre und ist fast 5.000-mal so klimaschädlich wie CO2. Obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass solche schädlichen Gase aus der Luft gefiltert werden, befindet sich eine entsprechende Technologie gerade erst in der Entwicklung. Flufenacet und seine Zerfallsprodukte gefährden die Trinkwasserversorgung für künftige Generationen, da sie in hohen Konzentration in das Grundwasser gelangen und dort nicht entfernt werden können. Die Anwendung des Wirkstoffs führt daher zu einer irreversiblen Grundwasserverschmutzung in massivem Ausmaß. Bei Flufenacet handelt es sich außerdem um einen sogenannten Substitutionskandidaten: Die Genehmigung gilt nur so lange, bis er durch einen anderen weniger bedenklichen Wirkstoff ersetzt werden kann. Das hätte schon in den letzten elf Jahren geschehen sollen. Stattdessen wurde das hochriskante Pflanzengift immer wieder „vorläufig“ genehmigt.
Hintergrund:
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch neben den beiden neuen Anträgen auf EU-Ebene zudem aktuell sechs Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizidprodukte in Deutschland. Diese richten sich an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex hat die DUH Klage gegen die Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH, die unter anderem den Wirkstoff S-Metolachlor enthalten, beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Für ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH – unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin – kämpft die DUH für die Beiladung zu einem anhängigen Gerichtsverfahren. Weitere Maßnahmen gegen die Zulassung hochgiftiger Pestizide sind geplant.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com
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