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Hannover, 7. Februar 2018
Beschlagnahme von 1.042 Gramm Amphetamin
Am Donnerstag, dem 1. Februar 2018, überwachten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Hannover den in Richtung Westen fließenden Verkehr auf der Autobahn 2 mit zwei Fahrzeugen. Der Besatzung eines Zivilfahrzeugs fiel auf, dass ein in Polen zugelassener Pkw zum Überholen ansetzte. Als der Fahrer den vorausfahrenden Streifenwagen bemerkte, brach er den Überholvorgang ab und fuhr auf der rechten Spur weiter. Der Fahrer reagierte in der Folge auch auf alle Veränderungen der Geschwindigkeitsregelung.
Dieses Verhalten war für die Zöllner Grund genug, sich das Fahrzeug näher anzuschauen. Sie leiteten den Pkw auf den Parkplatz Papenbrink bei Rinteln im Landkreis Schaumburg.
Im Fahrzeug befand sich ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Nach eigenen Angaben war er auf dem Weg nach Osnabrück. Die Frage nach Betäubungsmitteln und Waffen verneinte der 29-Jährige.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner dann in einer auf dem Rücksitz liegenden Reisetasche eine Wollmütze. In dieser war eine mit Klebeband umwickelte Kugel versteckt. Der durchgeführte Rauschgifttest wies auf Amphetamin hin. In der Mittelkonsole führte der 29-Jährige griffbereit ein Pfefferspray mit.
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ordnete die vorläufige Festnahme an.
Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg erließ das Amtsgericht Bückeburg am 2. Februar 2018 Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Der 29-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover – Dienstsitz Bremen.
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Quelle : Zoll.de
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