Berlin (ots)
Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website. Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.
Montag, 8. Januar
Brüssel: Vizekanzler Habeck zu Besuch bei EU-Kommission
Robert Habeck, deutscher Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klima, trifft in Brüssel mit Kommissionsvizepräsidentin Ursula von der Leyen, Exekutiv-Vizepräsident Maros Sefcovic, Binnemarktkommissar Thierry Breton, Justizkommissar Didier Reynders, Energiekommissarin Kadri Simson und Klimaschutzkommissar Wopke Hoekstra zu bilateralen Gesprächen zusammen.
Dienstag, 9. Januar
Stade: Kommissionspräsidentin von der Leyen hält Rede beim Neujahrsempfang der IHK Stade
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nimmt am Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum teil und hält um 13 Uhr die Festrede. Einlass ist ab 11 Uhr. Ort: STADEUM, Schiffertorsstraße 6, Stade. Weitere Informationen hier und hier.
Bonn: Kostenlose Filmvorführung – LUX-Publikumspreis 2024 (bis 10. Januar)
In den kommenden Monaten finden deutschlandweit Filmvorstellungen der fünf für den LUX-Filmpreis 2024 nominierten Filme statt. Es finden im Rahmen der Veranstaltung auch Diskussionen mit Filmschaffenden, darunter Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Produzentinnen und Produzenten statt. Nach den Vorstellungen können die Zuschauerinnen und Zuschauer die nominierten Filme bewerten und mitentscheiden, welcher Film als Sieger hervorgehen soll. Der Eintritt für die Veranstaltung von 16 bis 23 Uhr ist frei. Ort: Neue Filmbühne, Friedrich Breuer Str. 68-70, Bonn. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur richterlichen Unabhängigkeit in Polen
Das Bezirksgericht Katowice hat einen Rechtsstreit über einen Verbraucherkreditvertrag zu entscheiden. Es hat jedoch Zweifel, ob der Spruchkörper ordnungsgemäß besetzt ist. Ihm gehöre nämlich ein Richter an, bei dessen Ernennung gegen die Bestimmungen über die Beteiligung der Selbstverwaltung der Richterschaft am Ernennungsverfahren verstoßen worden sei. Das Bezirksgericht möchte u.a. wissen, ob es trotz der zweifelhaften Ernennung dieses Richters als Gericht im Sinne des Unionsrecht anzusehen ist, das den Rechtsstreit über den Verbraucherkreditvertrag entscheiden könne. Außerdem möchte es wissen, ob die ausschließliche Zuständigkeit der Kammer für außerordentliche Überprüfung des Obersten Gerichts, die Rechtmäßigkeit der Ernennung eines Richters zu überprüfen, mit EU-Recht vereinbar ist und ob es ggfs. selbst den betreffenden Richter vom Verfahren ausschließen kann. Auch das Bezirksgericht Krakau, das ebenfalls einen Rechtsstreit über einen Verbraucherkreditvertrag zu entscheiden hat, hat Zweifel, ob der bei ihm zuständige Spruchkörper ordnungsgemäß besetzt ist. Es hat daher weitgehend identische Fragen vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
Mittwoch, 10. Januar
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der Kommissarinnen und Kommissare steht ein Austausch zum Europäischen Jahr der Jugend 2022 und den Folgemaßnahmen. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live.
Namur: Informelle Ministertagung für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten (bis 12. Januar)
Der belgische EU-Ratsvorsitz richtet das erste informelle Ministertreffen zum Thema Beschäftigung und Sozialpolitik aus. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz am Donnerstag, 11. Januar, um 17.30 Uhr und am Freitag, 12. Januar, live. Weitere Informationen in Kürze hier.
Donnerstag, 11. Januar
Ludwigshafen: Workshop zur Europawahl 2024
Anlässlich der Europawahl im Juni 2024 organisiert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Vertretung der Europäischen Kommission und das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland in Kooperation mit der Rheinpfalz die Veranstaltung „Europa für Regionaljournalistinnen und -journalisten“. Der Workshop bietet exklusive Einblicke, Fakten und Recherchetipps rund um die Europapolitik, insbesondere in den Bereichen grüne Transformation (EU Green Deal) und Energiepolitik (RepowerEU). Europa-Expertinnen und -Experten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, der Bundesregierung und der Landesregierung halten Vorträge mit Fakten, Hintergründen und konkreten Beispielen zur EU, der Europawahl und EU-Politik, Recherchetipps und Hintergrundwissen inklusive. U. a. hält Sandra Fiene, Pressesprecherin der Regionalvertretung der EU-Kommission in Bonn, einen Vortrag über die EU-Basics um 9.30 Uhr. Es folgt ein Vortrag von Robert Gampfer, Vertretung der EU-Kommission in Berlin und Politischer Referent, zum Thema „RepowerEU und EU Green Deal – wo stehen wir?“ um 10.15 Uhr. Die Veranstaltung findet von 9.15 bis 17 Uhr statt. Ort: Rheinpfalz Verlag, Amtsstraße 5-11, Ludwigshafen. Anmeldung unter kyra.molinari@beta-web.de.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Energieverbrauch von beutellosen Staubsaugern
Auf die Klage von Dyson hin erklärte das Gericht der EU mit Urteil vom 8. November 2018 eine Verordnung der Kommission von 2013 für nichtig, mit der die Modalitäten für die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern festgelegt wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Testmethode mit leerem Behälter nicht die Bedingungen widerspiegelt, die realistischen Gebrauchsbedingungen so nahe wie möglich kommen. Dyson verklagte die Kommission daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von über 176 Mio. Euro, jedoch ohne Erfolg: Mit Urteil vom 8. Dezember 2021 wies das Gericht die Klage ab. Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission durch die Wahl der standardisierten Testmethode mit leerem Behälter weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung hinreichend qualifiziert verletzt. Dyson hat ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Gerichts beim Gerichtshof eingelegt. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von EbS geben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Pressekontakt:
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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