Aus der Sitzung des Senats am 6. August 2024:
Nach der am 18. Juli 2024 erfolgten Zustimmung des Rats der Bürgermeister hat der Senat heute den am 2. Juli 2024 durch die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, dem Senat vorgelegten Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin beschlossen. Die geplanten Rechtsänderungen beinhalten auch Anpassungen in der Gebührenordnung der Berliner Standesämter. So werden im Zuge der bürgerfreundlichen Digitalisierung der Verwaltung ab dem 1. November 2024 elektronische Personenstandsbescheinigungen möglich. Für diese werden nun Gebühren festgelegt.
Der Berliner Senat stärkt damit die Standesämter und verbessert ihre Personalsituation. Durch entsprechende Rechtsänderungen sollen erfahrene Kräfte des Öffentlichen Dienstes leichteren Zugang zum Beruf des Standesbeamten und der Standesbeamtin bekommen. Der Senat folgt damit Bitten der Berliner Standesämter, die Besetzung freier Stellen zu erleichtern und so die Personalgewinnung und -bindung nachhaltig zu verbessern.
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