Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Berlin (ots)
Die Bundesregierung will die Vorschläge des Bundesrats zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), prüfen. Nach Auffassung von Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), reicht das allein nicht aus. Er erklärt: „Nachdem sich sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, medial eindeutig für eine Einschränkung von iMVZ positioniert haben, liegt es nun an der FDP, hier mitzuziehen. Die von uns geforderte räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für zahnmedizinische iMVZ zielt darauf ab, die Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Gleichzeitig bliebe damit eine breite Trägervielfalt auch weiterhin erhalten. Es besteht somit kein Grund, sich einer Regulierung zu versperren. Daher appellieren wir nachdrücklich an die Ampelkoalition, unseren Vorschlag aufzugreifen und so den Gefahren für Patientinnen und Patienten, die mit der Ausbreitung von iMVZ einhergehen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) endlich wirksam zu begegnen.“
Hintergrund
Seit Langem warnt die KZBV vor den Gefahren für Patientenwohl, Versorgungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung durch iMVZ. Mittlerweile befindet sich nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand von Investoren.
In seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen. Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum GVSG hat der Bundesrat diese Forderung nochmals bekräftigt und die Dringlichkeit einer Aufnahme entsprechender Regelungen in das GVSG betont. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur GVSG-Stellungnahme des Bundesrates sieht nun eine Prüfung des Sachverhalts vor.
Informationen zu iMVZ, das aktuelle Analysepapier und umfangreiche Gutachten zum Thema finden Sie auf der KZBV-Website unter: https://www.kzbv.de/z-mvz
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