Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte
Nr. 2428
Gestern war die Polizei Berlin von 16.30 bis 22.00 Uhr mit rund 400 Einsatzkräften zum Schutz von vier Versammlungen in Kreuzberg und Mitte im Einsatz. Drei Versammlungen, darunter zwei mit Bezug zum Nahostkonflikt sowie eine, die sich gegen Gewalt an Frauen richtete, verliefen nahezu störungsfrei.
Der Aufzug „International day against gender based violence“, der kurz nach 18 Uhr am Oranienplatz startete und laut Anmeldung am Hohenstaufenplatz enden sollte, erreichte in der Spitze eine Zahl von etwa 1.700 Teilnehmenden. Ursprünglich waren 150 Teilnehmende angemeldet. Das Versammlungsgeschehen war durchgehend pro-palästinensisch geprägt.
Beim Verlesen der Auflagen kam es aus einer Gruppe von Teilnehmenden zum Einsatz von Trommeln und Skandieren von Sprechchören, weshalb die verlesenen Auflagen nicht überall aufzunehmen waren. Die in diesem Zuge getätigten Beweissicherungsaufnahmen wurden durch das Blenden mittels Taschenlampen und Handyleuchten sowie durch Hochhalten von Tüchern behindert, weshalb die Auflagen erneut verlesen werden mussten. Im Zuge dessen erfolgten Ausrufe einer verbotenen Parole aus einer Gruppe von Teilnehmenden.
Nachdem sich der Aufzug kurz nach 19 Uhr formierte und sich in Bewegung setzte, wirkten hinter den Transparenten laufende Personen auf die daneben befindlichen Einsatzkräfte ein, die daraufhin Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schieben und Drücken anwandten. Dabei kam es zu polizeifeindlichen Ausrufen. Während der Versammlung verwies die Polizei über Lautsprecherdurchsagen zudem mehrmals auf die Strafbarkeit von Parolen, die Terrororganisationen zugeordnet werden.
Gegen 19.30 Uhr wandten Einsatzkräfte Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schieben und Drücken an, nachdem Teilnehmende versucht hatten, Pressevertretende anzugreifen.
Im Bereich der Oranienstraße kam es zu Flaschenwürfen auf Einsatzkräfte. Gleichzeitig wurden terrorverherrlichende Ausrufe getätigt und weitere Kräfte massiv bedrängt, was die Anwendung von Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schläge und Tritte sowie des Reizstoffsprühgerätes zur Folge hatte. Als Einsatzkräfte auf die Teilnehmenden einwirkten, ihre Tücher nicht über das Gesicht zu ziehen, kam es zu tätlichen Angriffen auf diese.
Zum Schutz einer Gegendemonstrantin wandten Einsatzkräfte gegen 20.15 Uhr Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schieben und Drücken an und beschränkten wenig später die Freiheit einer Teilnehmenden nach Körperverletzung zum Nachteil eines Pressevertreters.
Weitere Freiheitsbeschränkungen erfolgten aufgrund strafbarer Sprechchöre in arabischer Sprache aus dem hinteren Teil des Aufzuges sowie dem Zeigen des sogenannten Hamas-Dreieckes. In der daran anknüpfenden Maßnahme kam es zur Festnahme eines weiteren Teilnehmenden nach vorangegangenem tätlichen Angriff auf eine Einsatzkraft. Bei dem Wegführen von zwei Festgenommenen wurden drei Einsatzkräfte nach erneuten Flaschenwürfen getroffen. Eine weitere Polizistin wurde gegen 20.40 Uhr tätlich angegriffen und erlitt Schmerzen im Brustbereich. Sie setzte ihren Dienst fort. Ihre Kolleginnen und Kollegen nahmen den Angreifer fest.
Gegen 21 Uhr wurde ein Teil der Einsatzkräfte nach weiteren Flaschenwürfen getroffen. Zudem kam es zum Wurf von Farbeiern auf die Polizistinnen und Polizisten, die mit Anwendung von Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schieben und Drücken darauf reagierten. Bei einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme griffen Teilnehmende gezielt nach der Dienstwaffe und dem Mehrzweckschlagstock der Kräfte, die eine Entwendung unter Zwangsanwendung durch Schieben, Drücken und Treten verhinderten. Aufgrund des heftigen Widerstandes und einer versuchten Gefangenenbefreiung setzten Einsatzkräfte schließlich das Reizstoffsprühgerät ein. Eine Tatverdächtige klagte über nicht näher definierbare Schmerzen. Aus diesem Grund wurde sie durchgehend durch Einsatzkräfte sowie einem polizeieigenen Rettungssanitäter betreut. Die medizinische Erstversorgung der von der Polizei angeforderten Rettungskräfte lehnte sie jedoch vehement ab.
Mit Hinblick auf die zahlreich angefallenen Straftaten sowie des fehlenden Einflusses der Versammlungsleiterin auf die Teilnehmenden, wurde ihr gegen 21.15 Uhr mitgeteilt, dass die Versammlung nicht fortgeführt wird. Gegen 21.30 Uhr beendete sie die Versammlung schließlich selbst.
Wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, Landfriedensbruch, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Körperverletzung, Gefangenenbefreiung und Beleidigung wurden insgesamt 35 Strafermittlungsverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin eingeleitet. In Summe kam es zu 29 Freiheitsbeschränkungen. Elf Einsatzkräfte wurden verletzt. Sie verblieben alle im Dienst.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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