Die Erlaubnisfelde „Bunde“ erstreckte sich nordwestlich der Ortschaft in Richtung Staatsgrenze zum Königreich der Niederlande.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Nobian Salz GmbH mit Sitz in Ibbenbüren das Erlaubnisfeld „Bunde“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalz nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen zu gewerblichen Zwecken ist vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 auf fünf Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld hat eine Fläche von knapp 5,8 Quadratkilometern und erstreckt sich nordwestlich der Ortschaft Bunde (Landkreis Leer) bis zum Ortsteil Bunderhee in Richtung niederländischer Staatsgrenze.
Den finalen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kali-, Magnesia- und Borsalz nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen hatte die Nobian Salz GmbH im Oktober gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Leer sowie die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Stellungnahme gebeten sowie die betroffene Gemeinde Bunde informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Nobian Salz GmbH als deutsche Tochter des niederländischen Nobian-Konzerns plant das Aussolen von Kavernen bei Bunde. Aus diesen will das Unternehmen Salz gewinnen, für die Herstellung von chemischen Produkten am niederländischen Standort Delfzijl. Der Transport der Sole soll über unterirdische Fernleitungen erfolgen, die auf deutscher Seite über circa drei Kilometer Länge bis zur Staatsgrenze gebaut werden sollen.
Weitere Infos:
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
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