LBEG vergibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme: NDEWG bekommt Feld Burgwedel neu zugeteilt

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Das Erlaubnisfeld Burgwedel erstreckt sich von Isernhagen im Südwesten bis Wettmar im Nordosten.   Bildrechte: LBEG

Das Erlaubnisfeld Burgwedel erstreckt sich von Isernhagen im Südwesten bis Wettmar im Nordosten.

Zur Aufsuchung von Erdwärme teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Norddeutschen Erdwärme Gewinnungsgesellschaft GmbH (NDEWG) zum 1. März das Erlaubnisfeld Burgwedel erneut zu. Das Feld ist knapp 66 Quadratkilometer groß, überdeckt den südlichen Bereich der Stadt Burgwedel (Region Hannover) und berührt Teile der Gemeinde Isernhagen. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 28. Februar 2028.

Die NDEWG, die ihren Sitz in Lingen hat, hatte die finale Fassung ihres Antrags auf Aufsuchung von Erdwärme in Dezember eingereicht. Das LBEG hatte als zuständige Genehmigungsbehörde der von der Fläche betroffenen Region die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner hat es die Stadt Burgwedel und die Gemeinde Langenhagen über den Antrag informiert.

Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Schon einmal hatte das Unternehmen das Feld Burgwedel zugeteilt bekommen. Nachdem aber die Frist Mitte vergangenen Jahres ausgelaufen war, hat es die Erlaubnis neu beantragt. Nachdem die NDEWG zum 31. Januar die Erlaubnis Poggenpohl (Landkreis Oldenburg) zurückgegeben hat, aber ebenfalls zum 1. März die Erlaubnis Lingen II (Landkreis Emsland) zugeteilt bekommt, hat sie fünf Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdwärme in Niedersachsen. Landesweit hat das LBEG 28 solcher Erlaubnisse erteilt.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Zum 1. März dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 33 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 28 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel bei der Norddeutschen Geothermietagung am 14. Mai und beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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