28.08.2015 – 34/2015
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (26. August 2015) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2015 den
57-jährigen türkischen Staatsangehörigen Bedrettin K.
durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Anschläge auf Einrichtungen türkischer Sicherheitsbehörden begehen. Seit 2004 sind bei zahlreichen Anschlägen Soldaten und Polizisten, vereinzelt auch Zivilisten, getötet oder verletzt worden. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unter dem Decknamen „Ali“ spätestens ab Mitte Juli 2014 im Bundesgebiet den Sektor “Nord“ – hierzu gehören unter anderem die Gebiete Bremen, Hannover, Hamburg, Berlin und Sachsen – geleitet zu haben. Seit Juli 2015 soll er dann für den Sektor „Mitte“, der unter anderem Düsseldorf, Köln, Bielefeld sowie Teile des Ruhrgebietes umfasst, verantwortlich gewesen sein. Den Ermittlungen zufolge erteilte der Beschuldigte den ihm untergeordneten Kadern Aufträge und Weisungen und unterrichtete über die Ergebnisse der Arbeit in seinem Zuständigkeitsbereich die ihm übergeordneten Kader auf Europaebene.
Der Beschuldigte wurde gestern (27. August 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt.
Generalbundesanwalt